27.03.2020 – 13:01, Polizeipräsidium Südhessen, Dieburg (ots)
Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung müssen sich ein Lastwagenfahrer und dessen Unternehmer nach einer Verkehrskontrolle am Donnerstag (26.03.) in einem Verfahren verantworten. Gegen 15 Uhr hatte eine Streife der Verkehrsinspektion den Sattelzug auf der Bundesstraße 45 gestoppt und einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung fiel den Polizisten auf, dass am beladenen Anhänger ein rotes Fahrzeughändler-Kennzeichen angebracht war. Den Grund dafür bemerkten die Beamten schnell, die vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für den Anhänger war überschritten und die Prüfplakette nicht mehr gültig. Um den Verstoß der fehlenden Prüfung zu vertuschen, wurde das rote Fahrzeughändler-Kennzeichen über dem amtlichen Kennzeichen des Sattelanhängers befestigt. Die Polizeibeamten stellten das Händler-Kennzeichen sicher und leiteten ein Verfahren ein.
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