29.03.2020 – 13:19, Polizeipräsidium Rostock, Teterow (ots)
Dass die in der SARS-CoV-2-BekämpfV festgelegten Maßnahmen, bindend und nicht als Empfehlung auszulegen sind, versteht der Großteil der Bevölkerung und hält sich an die Regeln. Doch es gibt auch die unvernünftigen Ausnahmen:
So mussten mit völligem Unverständnis Beamte des Polizeireviers Teterow am Samstagnachmittag eine Grillparty feststellen, zu der sich in einem Garten in Kuchelmiß zehn Erwachsene und sieben Kinder versammelt hatten.
Der Wunsch nach einem gemütlichen Miteinander war diesen Bürgern offensichtlich wichtiger als die damit einhergehende Gefährdung - nicht nur für das eigene Leben, sondern auch das ihrer Kinder, Eltern und Großeltern, aber auch ihrer Kollegen und deren Kontaktpersonen.
Durch die Beamten wurde die Grillparty aufgelöst und gegen alle Teilnehmenden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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