30.03.2020 – 09:13, Polizei Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (ots)
Ein Verfahren wegen gleich mehrerer Straftaten ist am frühen Samstagmorgen, 28. März 2020, gegen eine 33-jährige Bochumerin eingeleitet worden. Polizeibeamten war gegen 4.40 Uhr auf der Achternbergstraße in Gelsenkirchen-Rotthausen ein Pkw mit gestohlenen Kennzeichen aufgefallen. Die Bochumerin hatte den Wagen dort abgestellt, um an einem Kiosk Zigaretten zu kaufen. Im Gespräch mit den Beamten gab sie später zu, regelmäßig Drogen zu konsumieren und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, die Beamten stellten zudem Betäubungsmittel sicher. Ein Drogenvortest fiel positiv aus, auf der Wache wurde ihr daraufhin eine Blutprobe entnommen.
Da nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob das Auto tatsächlich der 33-Jährigen gehört, wurden neben den gestohlenen Kennzeichen auch das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Ermittelt wird nun wegen des Verdachts des Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinwirkung, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs-, Kraftfahrzeugsteuer- und Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Kennzeichenmissbrauchs.
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