BPOL NRW: Angriff auf Bundespolizisten endet in Handschellen

BPOL NRW: Angriff auf Bundespolizisten endet in Handschellen
31.03.2020 – 11:30, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Köln (ots)
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Beamte der Bundespolizeiinspektion Köln wurden am Samstagabend im Kölner Hauptbahnhof auf drei augenscheinlich Jugendliche aufmerksam, die den Einsatzkräften "ACAB" zu riefen und ihnen dabei die Mittelfinger entgegen streckten. Sobald sich die Beamten näherten, flohen die beiden Jungen und das Mädchen auf Bahnsteig 6/7 und anschließend über die Gleise auf Bahnsteig 8/9. Dort wurden ein 17-Jähriger und eine 18-Jährige gestellt. Die dritte Person entfernte sich unerkannt.

Doch als die Einsatzkräfte den jungen Mann festhielten, um eine weitere Flucht zu unterbinden, umklammerte dieser den Kopf des Beamten und weigerte sich, wieder los zulassen. Erst durch den Einsatz unmittelbaren Zwanges konnte sich der Beamte befreien. Der Tatverdächtige wurde gefesselt und vorläufig festgenommen. Der Beamte wurde durch den Angriff leicht im Gesicht verletzt, war aber weiterhin dienstfähig. Die junge Frau wurde ebenfalls vorläufig festgenommen, wehrte sich jedoch mit allen Kräften gegen die Beamten, sodass sie ebenfalls gefesselt werden musste.

Die Ermittlungen ergaben, dass der 17-jährige Euskirchener bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war. Ein Drogenschnelltest verlief negativ, ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von knapp 0,6 Promille. Auch die junge Frau aus Blankenheim war polizeilich bereits bekannt. Sie hatte ebenfalls einen Atemalkoholwert von ca. 0,6 Promille und außerdem offenbar Amphetamine zu sich genommen. Das Motiv für den Angriff auf die Einsatzkräfte ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Nachdem sich der junge Tatverdächtige wieder beruhigte, wurde er im Anschluss mit einem Platzverweis für den Kölner Hauptbahnhof entlassen. Die junge Täterin verhielt sich weiterhin aggressiv und wurde für den Rest der Nacht vorsorglich in polizeilichem Gewahrsam belassen.

Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung ein.

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