03.04.2020 – 13:56, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
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Schon mit unserer Pressemitteilung / ots 2003110 vom 19.03.2020 ( als PDF in Anlage und verlinkt im Internet unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4552004 ) berichteten wir darüber, dass auch in der aktuellen "Corona-Zeit", trotz angespannter personeller Möglichkeiten und besonderer anderer Einsatzbelastungen der Polizei, dennoch weiterhin gezielte Geschwindigkeitsmessungen im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden. Diesen Hinweis haben offenbar einige Fahrzeugführer nicht wahrgenommen, welche seitdem meinten, die aktuell leereren Straßen im Kreisgebiet zu Rennstrecken erklären zu können. Ein solches Verhalten kann nicht nur zu vermeidbaren schweren Verkehrsunfällen mit Personen- und Sachschäden führen, sondern auch zu genauso vermeidbaren polizeilichen Maßnahmen, die dann für ertappte Raser oft sehr teuer werden oder sogar den Führerschein kosten.
Angesichts der angekündigt angenehmen Wetterbedingungen am bevorstehenden Wochenende warnt die Kreispolizei deshalb heute noch einmal ausdrücklich davor, sich aktuell nicht an einschlägige Verkehrsvorschriften, insbesondere nicht an vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. Die Polizei wird auch an diesem Wochenende und darüber hinaus gezielte Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei auch einen Irrtum aufklären, dem vielleicht nicht nur ein 44-jähriger Motorradfahrer aus Essen unterlag, als dieser an einer Geschwindigkeitsmessstelle der Polizei, am Donnerstagabend des 02.04.2020, gegen 17.00 Uhr auf der Rottberger Straße in Velbert, in vollkommen unakzeptabler Art und Weise aktiv wurde. Obwohl der Motorradfahrer selber aktuell noch nicht einmal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen worden war, hielt der Essener an der Messstelle an, um dort die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessungen in Frage zu stellen. Dabei blockierte er weitere Messungen, in dem er sein Motorrad bewusst so abstellte, dass weitere Geschwindigkeitsüberwachungen für längere Zeit unmöglich waren. Den vor Ort eingesetzten Regierungsbeschäftigten der Kreispolizei bedrängte der 44-jährige Mann so sehr, dass uniformierte Polizeibeamte zur Unterstützung gerufen werden mussten. Diese klärten den 44-jährigen Motorradfahrer aus Essen darüber auf, dass alle Behörden, die hoheitliche Aufgaben zur Geschwindigkeitsüberwachung mit eigenem Personal durchführen, dieses selbstverständlich rechtmäßig tun. Nachdem die Personalien und Führerscheindaten des Esseners festgestellt worden waren, konnte dieser seine Fahrt fortsetzen und auch die Geschwindigkeitsmessungen der Polizei wurden weiter fortgeführt. Welche Folgen dieses Verhalten für den 44-Jährigen haben könnte, wird aktuell noch geprüft.
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