Unbekannter öffnete polizeilich beschlagnahmten Keller nach Brand – Bergheim

POL-REK: 200408-2: Unbekannter öffnete polizeilich beschlagnahmten Keller nach Brand - Bergheim
08.04.2020 – 13:06, Polizei Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Erft-Kreis (ots)

Der Brandort war gegen unberechtigtes Betreten mit einem Siegel versehen, welches gebrochen wurde. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Am Dienstag (07. April) brannte gegen 11:30 Uhr ein Kellerraum eines Mehrfamilienhauses in der Straße "Im Wohnpark". Verletzte gab es durch den Brand nicht. Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht und den Hausflur gelüftet hatte, beschlagnahmten Polizeibeamte die Örtlichkeit und versiegelten die Zugangstür gegen unberechtigtes Betreten. Dabei handelt es sich um eine Routinemaßnahme der Polizei. Ziel war es, den Brandort für die Beamten des Kriminalkommissariates 11 für die Brandursachenermittlung im Zustand nach den Löscharbeiten zu belassen.

Ein Unbekannter brach später dieses Siegel und betrat offenbar den Brandort. Das stellte der Hausmeister des Gebäudes gegen 14:00 Uhr fest. Er informierte die Polizei. Gegen ein erneutes Betreten wechselte der Hausmeister das Zylinderschloss und brachte einen unmissverständlichen Hinweiszettel an der Tür an.

Der sogenannte "Siegelbruch" stellt eine Straftat gemäß §136 StGB dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Da eine Brandstiftung zum derzeitigen Standpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, bittet das Kriminalkommissariat 11 in Hürth unter Telefon 02233 52-0 um Zeugenhinweise. (bm)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de