09.04.2020 – 11:19, Kreispolizeibehörde Borken, Kreis Borken (ots)
Die Corona-Krise setzt nicht die anderen Risiken, wie z.B. die Verkehrsunfallrisiken, außer Kraft - auch wenn die Verkehrsdichte auf den Straßen nachgelassen hat. Die geringe Verkehrsdichte und die allseitige Fokussierung auf die Coronakrise bedeuten nicht das Recht zu rasen. Die Kreispolizeibehörde wird auch weiterhin Geschwindigkeitsmessungen durchführen - grundsätzlich als reine Messung und ohne Anhaltevorgang. So werden im Sinne des Gesundheitsschutzes unnötige persönliche Kontakte vermieden und zugleich die notwendige Verkehrsüberwachung gesichert. Die übrigen Polizeiaufgaben werden durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt, zumal die Kreispolizeibehörde Borken durch die Einstellung von Regierungsbeschäftigten Polizeivollzugsbeamte von dieser Aufgabe entlastet hat. Durch aktuelle organisatorische Maßnahmen sind neben den alltäglichen Aufgaben der Einsatzwahrnehmung, Strafverfolgung und Verkehrsüberwachung die Präsenz sowie die Überwachung der Corona-Schutzverordnung gesichert. Überhöhte Geschwindigkeit und Raserei zählen nach wie vor auch im Kreis Borken zu den Hauptunfallursachen und führen immer wieder - auch bei unbeteiligten Verkehrsteilnehmern - zu schweren Unfallfolgen. Zur Bekämpfung und Verhinderung dieser Unfälle führte in der Zeit vom 02.03.2020 - 08.04.2020 der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Borken an insgesamt 3 Messstellen im Kreisgebiet Geschwindigkeitskontrollen durch und stellte bei der Überprüfung der 5.306 Fahrzeuge fest, dass fast 10 % der gemessenen Fahrzeugführer zu schnell fuhren. 1 Fahrzeugführer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit derart, dass mit der Auferlegung eines Fahrverbotes gerechnet werden muss. Insgesamt überschritten 508 Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. 74 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. In den übrigen 434 Fällen wurden vor Ort Verwarnungsgelder fällig bzw. Zahlscheine ausgehändigt.
Die gravierendsten Geschwindigkeitsüberschreitungen stellten die Beamten an folgenden Messpunkten fest:
Verkehrsdienst Gruppe Süd:
- außerorts bei max. zulässigen 50 km/h mit gemessenen 87 km/h in Borken auf der Weseler Straße
Verkehrsdienst Gruppe Nord:
- außerorts bei max. zulässigen 70 km/h mit gemessenen 119 km/h in Vreden auf der B 70
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Telefon: 02861-900-2222
https://borken.polizei.nrw