Nach Explosion am Neujahrsmorgen – Richter erlässt Haftbefehl gegen 50-jährigen Mieter

POL-MS: Nach Explosion am Neujahrsmorgen - Richter erlässt Haftbefehl gegen 50-jährigen Mieter
09.04.2020 – 13:36, Polizei Münster, Ibbenbüren/Münster (ots)

Nachtrag zur Pressemitteilung "Explosion in Wohnhaus in Ibbenbüren - 49-Jähriger schwer verletzt" (ots vom 01.01., 12:30 Uhr)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Steinfurt und der Polizei Münster

In der Silvesternacht (1.1., 00:54 Uhr) kam es zu einer Gas-Explosion in der Kellerwohnung eines Mehrfamilienhauses am Föhrengrund in Ibbenbüren. Hierbei erlitt der damals 49-jährige Bewohner schwere Brandverletzungen und musste seitdem in einer Spezialklinik behandelt werden. Eine Frau, die in dem Haus zu Besuch war, zog sich durch die Explosion leichte Verletzungen zu. Ermittlungen der eingesetzten Mordkommission ergaben, dass der heute 50-jährige Mann Gas aus einer Gasflasche hatte ausströmen lassen, um dieses zu entzünden.

"Wir haben einen Abschiedsbrief gefunden und eindeutige Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte durch das Herbeiführen der Explosion das Leben nehmen wollte", erläuterte der Erste Kriminalhauptkommissar Bux. "Damit hat er nicht nur sein Leben, sondern auch das seiner Nachbarn aufs Spiel gesetzt. Nur durch Zufall kamen keine Personen ums Leben."

Durch die Detonation wurde das Wohnhaus so sehr beschädigt, dass es seitdem nicht mehr bewohnbar ist. Der entstandene Schaden wird auf etwa 400.000 Euro beziffert.

"Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte ein Richter bereits im Vorfeld Haftbefehl wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, besonders schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung erlassen", erklärt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Er wird noch heute (09.04.) einem Haftrichter vorgeführt."

Der Gesundheitszustand des Ibbenbüreners ist stabil, er soll im Anschluss in einem Justizvollzugskrankenhaus inhaftiert und dort weiter ärztlich versorgt werden.

Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0172 2913810

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