09.04.2020 – 14:39, Polizeiinspektion Verden / Osterholz, Landkreis Verden und Landkreis Osterholz (ots)
Die Polizei hat in den vergangenen Tagen weiterhin die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen sowie des Mindestabstands zwischen den Personen kontrolliert. Hierbei waren die Polizistinnen und Polizisten erneut mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Streifenwagen unterwegs und sind darüber hinaus Hinweisen aus der Bevölkerung auf mögliche Verstöße nachgegangen.
Die derzeit nicht zulässige Nutzung von Spielplätzen und Sportanlagen stellten die Beamtinnen und Beamten in Einzelfällen leider erneut fest. In mehreren Fällen mussten zudem Personengruppen von mehr als zwei Personen, die nicht alle einem Hausstand angehörten, aufgelöst werden. Hierbei traf die Polizei meist auf viel Verständnis. Allerdings mussten auch Platzverweise ausgesprochen und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Ein Verstoß gegen den Mindestabstand von 1,5 Metern kann gemäß dem neuen Bußgeldkatalog zum Beispiel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet werden.
Außerdem wurden am Mittwoch drei Jugendliche in Dörverden kontrolliert, die gemeinsam mit ihren Motorrollern unterwegs waren. Allerdings gilt auch bei solchen Touren mit Motorrädern oder Rollern die Personenbeschränkung und dementsprechend sind keine Gruppenausfahrten möglich.
Die Kontaktbeschränkung gilt übrigens auch für Personen, die in einem Auto (wir berichteten am 08.04.2020 aus Ritterhude) oder in Booten sitzen. Im Übrigen sind die Sportboothäfen in Niedersachsen geschlossen und an öffentlich zugänglichen Anlegern sind die aktuellen Regelungen ebenso zu befolgen.
Mit Blick auf die anstehenden Ostertage appelliert die Polizei erneut an die Bürgerinnen und Bürger, die sozialen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, die Abstandsregelungen einzuhalten und die Ausbreitung des Virus hierdurch zu verlangsamen. Die Polizei wird auch an den Feiertagen in den beiden Landkreisen verstärkt präsent sein und bei festgestellten Verstößen konsequent intervenieren.
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