09.04.2020 – 13:34, Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau, Friedberg (ots)
Das Osterwochenende steht vor der Tür und viele Biker werden das schöne Wetter für Ausflüge nutzen. Private Motorradausflüge sind derzeit in Hessen nicht verboten. Grundsätzlich kann man auch eine Beifahrerin oder einen Beifahrer mitnehmen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Sobald die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer von ihrem Motorrad absteigen - etwa an einer Tankstelle oder auf einem Parkplatz - müssen sie sich jedoch an die Abstandsregeln von 1,5 Metern (besser 2 Metern) zur anderen Person halten. Biker- und Tankstellengespräche mit Dritten sollte man zur Minimierung des Infektionsrisikos unterlassen.
Abschließend möchten wir Ihnen mitteilen, dass die von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Verordnungen nicht alle Details bzw. jeden Einzelfall des täglichen Zusammenlebens regeln können. Vielmehr sollen sie aber als verbindliche Richtschnur für die Bevölkerung und die Ordnungsbehörden dienen, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, Infektionsketten zu brechen und uns alle zu schützen. Es bleibt auch hier die Frage, die sich jeder stellen sollte: Ist ein Motorradausflug angesichts der derzeitigen Lage unbedingt notwendig und wenn ja, kann man nicht auch nur alleine fahren. Zudem gilt es mehr denn je vorsichtig zu fahren. Denn die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall verletzt zu werden, ist bei Motorradfahrern viel größer und unsere Kliniken in Hessen haben schon heute viel zu tun.
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