11.04.2020 – 14:15, Polizeiinspektion Lüneburg, Lüneburg (ots)
++ erneut Versammlungsrechtliche Aktion(en) trotz Verbot ++ Polizei setzt Maßnahmen zum Infektionsschutz durch ++ Personalienfeststellungen, Platzverweise sowie eingeleitete Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren ++ Die Polizei weist deutlich auf die geltende Rechtslage hin und bittet weiterhin um Geduld und Disziplin (auch unter Einschränkung der Versammlungsfreiheit) bei der Umsetzung der gemeinsamen Maßnahmen gegen den Corona-Virus ++
Lüchow
Trotz der deutlich publizierten Untersagung und des Verbots von versammlungsrechtlichen Aktionen in Zusammenhang mit der aktuellen Verordnung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums (Kontaktverbot) im Zuge der Maßnahmen gegen den Corona-Virus, folgten mehr als 50 Personen in den Morgenstunden des 11.04.20 einem lokalen Aufruf und demonstrierten als Einzelpersonen, Paarweise aber auch in Kleingruppen mit Plakaten, Transparenten und Schildern an verschiedenen Stellen in der Lüchower Innenstadt. Unter dem Motto "Yes we care - Sorgearbeit radikal aufwerten! (...)" hatte eine regionale Initiative zu der Versammlung von jeweils 1-2 Menschen an verschiedenen Orten in Lüchow (Wendland) aufgerufen. Nach Bekanntwerden wurde diese Versammlung und auch alle damit zusammenhängenden Einzelaktionen durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg untersagt und verboten. Mit der auf das Infektionsschutzgesetz gestützten Allgemeinverfügung "Soziale Kontakte beschränken - anlässlich der Corona-Pandemie" hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Regelungen zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems erlassen. Ziel ist es, Infektionen mit dem Corona-Virus weitest möglich zu verhindern, um so Leib und Leben der Bevölkerung zu schützen. Im Rahmen dieser Verfügung sind u.a. "öffentliche Verhaltensweisen, die das Abstandsgebot von Mensch zu Mensch gefährden (z.B. Gruppenbildung ...)" untersagt. Das Niedersächsische Innenministerium hat dieses nochmals bekräftigt und konkretisiert: Grundsätzlich sind derzeit Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen verboten. Dieses Verbot umfasst die Durchführung von Versammlungen. Dieses Verbot ist durchzusetzen. ... auch eine künstliche Aufteilung einer Versammlung in Zweiergruppen mit Mindestabständen von 1,5 Metern ist nicht zulässig, denn es handelt sich aufgrund der Gesamtteilnehmerzahl dann auch weiterhin um eine verbotene Ansammlung im Sinne des § 2 Abs. 2 der Verordnung.
Der Aufruf, sich allein oder mit maximal zwei Personen mit Schildern, Plakaten, Redebeiträgen, etc. an verschiedenen Orten in Lüchow zu vermummen, birgt das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger aus Interesse stehen bleiben und sich dadurch Gruppen bilden. Diese wiederrum könnten sowohl untereinander als auch gegenüber unbeteiligten Dritten die Gefahr einer Infektionsverbreitung erhöhen. Das mit der Allgemeinverfügung verfolgte Ziel der Risikominimierung würde dadurch konterkariert. Bei der Interessenabwägung war dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 (2) GG) Vorrang vor dem Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) einzuräumen.
Im Verlauf der Morgenstunden stellte die Polizei mehr als 50 Personen an mehr als sieben verschiedenen Örtlichkeiten fest, die offensichtlich dem Gebot nicht nachkamen und demonstrieren wollten. Ein Schwerpunkt stellte auch hier wie in der Vorwoche der Lüchower Marktplatz dar, auf dem sich gut 20 "Versammlungsteilnehmer" eingefunden hatten. Nach Kontaktaufnahme wurden die Personen auf die durch den Landkreis im Zuge des Kontaktverbotes ausgesprochenen Maßnahmen hingewiesen. Wie in der Vergangenheit zeigte sich ein Großteil der Personen teilweise äußerst uneinsichtig und unkooperativ, so dass durch die Polizei Lautsprecherdurchsagen und nach Personalienfeststellung Platzverweise erfolgten. Insgesamt leiteten die Beamten 34 Ordnungswidrigkeiten- und auch Strafverfahren u.a. nach der Nds. Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte im Rahmen der Pandemie, dem Versammlungsgesetz und wegen Beleidigung ein.
Die Polizei bittet weiterhin um Geduld und Disziplin bei der Umsetzung (auch unter Einschränkung der Versammlungsfreiheit) der gemeinsamen Maßnahmen gegen den Corona-Virus und appelliert in diesem Zusammenhang an alle Bürgerinnen und Bürger sich an das Kontaktverbot und die Gebote zu halten.
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