Landkreis Wesermarsch: 17-Jähriger ohne Führerschein verursacht Verkehrsunfall mit nicht zugelassenem Pkw in Elsfleth +++ Alle fünf Insassen verletzt

POL-DEL: Landkreis Wesermarsch: 17-Jähriger ohne Führerschein verursacht Verkehrsunfall mit nicht zugelassenem Pkw in Elsfleth +++ Alle fünf Insassen verletzt
13.04.2020 – 16:04, Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch, Delmenhorst (ots)

Der 17-jährige Elsflether war am Samstag, 12. April 2020, gegen 23:00 Uhr, mit einem Daimler-Benz auf der Straße Niederhörner Hellmer in Richtung Nordermoor unterwegs. In dem Pkw befanden sich vier weitere minderjährige Insassen. Der 17-Jährige verlor in Höhe der Kreuzung Niederhörner Hellmer/ Niederstraße beim Versuch die Kupplung seines Schaltwagens zu betätigen, die Kontrolle über den Daimler-Benz. Der Pkw kam zunächst ins Schleudern und überschlug sich daraufhin. Anschließend kam der Pkw von der Fahrbahn ab und landete im wassergefüllten Graben. Die Insassen konnten sich selbstständig aus dem bis zum Pkw- Dach im Wasser stehenden Pkw befreien. Bei der anschließenden Unfallaufnahme durch Beamte der Polizei Brake gab der 17-jährige Unfallverursacher an, nicht im Besitz eines Führerscheins zu sein. Den Pkw habe er zudem nicht zugelassen. Da der Unfallverusacher diverse bauliche Veränderungen an dem Pkw vornahm, wurde eine Beschlagnahme des Daimler-Benz durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg angeordnet. Inwiefern ein technischer Defekt den Unfall verursacht hat, wird nun ein Gutachter beurteilen. Am Pkw entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Er musste durch ein Abschleppunternehmen mittels Kran aus dem Wasser gezogen werden. Die Jugendlichen kamen mit einem Schrecken davon. Alle zogen sich nur leichte Verletzungen zu. Wobei zwei Jugendliche vorsorglich im Krankenhaus verblieben. Der Unfallverursacher und ein weiterer Insasse wurden mit Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser verbracht. Gegen den 17-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrlässiger Körperverletzung sowie dem Verstoß gegen die Abgabenordnung und das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Die minderjährigen Jugendlichen wurden im Anschluss an die Unfallaufnahme an ihre Eltern übergeben. Im gemeinsamen Gespräch mit den Eltern und den Jugendlichen wurde ihnen durch die Beamten noch einmal eindringlich die Gefährlichkeit dieser leichtsinnigen Aktion bewusst gemacht. Am Folgetag wurde bei einer Nachschau aus dem Pkw ausgetretenes Öl im Graben festgestellt. Mittels durch die Feuerwehr ausgelegte Ölbarriere konnte eine weitere Ausbreitung verhindert werden. Durch den LK Wesermarsch wurde eine fachgerechte Reingung beauftragt. Ein weiteres Strafverfahren wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung ist die Folge.

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