„Coronavirus“ – Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 15. April 2020
16.04.2020, PP Unterfranken
„Coronavirus“ - Informationen Ihrer unterfränkischen Polizei vom 15. April 2020
UNTERFRANKEN. Am Mittwoch stehen wir bei Tag 26 der vorläufigen Ausgangsbeschränkung, die derzeit in ganz Bayern gilt. Um die Ausbreitung des „Coronavirus“ zu verlangsamen, haben Kontrollen zur Einhaltung der „Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ nach wie vor hohe Priorität.
In allen unterfränkischen Regionen führte die Polizei auch im Laufe des Dienstags wieder Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung durch. Das polizeiliche Einschreiten erfolgte stets mit Augenmaß, allerdings mussten dennoch in einigen Fällen gegen Personen Verfahren eingeleitet werden.
Die Gesamtzahl der Anzeigen belief sich im Bereich Mainfranken auf rund 17 Fälle, im Bereich Main-Rhön auf rund 29 Fälle, am Bayerischen Untermain auf rund 24 Fälle.
Besondere Vorkommnisse
Mainfranken
Wiesentheid. Auch der beherzte Sprung hinter ein Gebüsch schützte zwei 18-Jährige in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch nicht vor einer Kontrolle durch die Polizei. Die beiden Männer versteckten sich um kurz nach Mitternacht hinter einem Gebüsch in der Alten Abtswinder Straße, als sie eine Streife der Polizei auf sich zukommen sahen. Der Grund für das schlechte Gewissen war schnell gefunden. Sie wohnten nicht in einem gemeinsamen Haushalt und hatten ohne triftigen Grund das Haus verlassen. Außerdem war es in einem Fall der sechste Verstoß und im anderen Fall der dritte Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Die Polizei nahm die jungen Männer in Gewahrsam. Volkach. Am Dienstagabend hat die Polizei bei einer Kontrolle anlässlich der Corona-Pandemie in einer Wohnung unterschiedliche Betäubungsmittel entdeckt, unter anderem auch eine größere Menge Amphetamin. Gegen die Besitzerin wird nun wegen des Verdachts des Rauschgifthandels ermittelt. Weitere Einzelheiten sind dem gesonderten Pressebericht zu entnehmen.
https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html/312396
Bayerischer Untermain
Weilbach. Auf zwei 18-jährige Männer und eine zwei Jahre jüngere Begleiterin traf eine Streife der Polizei Miltenberg am Dienstagabend gegen 18:00 Uhr an einer Scheune im Beunsweg. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Drei ohne triftigen Grund ihre jeweiligen Wohnungen verlassen hatten. Ein direkt neben den jungen Leuten liegender Joint machte die Polizisten stutzig und führte nach längerer Suche zur Sicherstellung von knapp 80 Gramm Marihuana. Für die jungen Männer bedeutete es die vorläufige Festnahme und die Fahrt zur Dienststelle der Miltenberger Polizei. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft setzte die Polizei die zwei Männer wieder auf freien Fuß. Aschaffenburg - OT Obernau. Aufgrund eines schifffahrtsrechtlichen Verstoßes in der Schleuse Kleinostheim sollte gegen 20:45 Uhr ein Güterschiff einer Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei Aschaffenburg unterzogen werden. Der 60-jährige Schiffsführer machte gleich über Funk klar, dass er aufgrund der Corona-Pandemie keine Polizeibeamte auf das Schiff lassen werde. Nach Rücksprache mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg machten die Polizisten dem Schiffsführer deutlich, dass bei einer Weigerung die Weiterfahrt, wie auch die Einfahrt in die nächste Schleuse, untersagt werden würde. Aufgrund der ausweglosen Situation nahm der 60-Jährige unter deutlichen Unmutsbekundungen das Betreten des Schiffs hin. Da er während der Kontrolle die Beamten trotz der mehrfachen Aufforderung dies zu unterlassen mit seinem Handy filmte, erwartet ihn nun auch noch eine Strafanzeige.
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Je nach Art des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung leitet die Polizei gegen die Betroffenen / Beschuldigten Bußgeld- bzw. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen werden die Vorgänge der jeweiligen örtlich zuständigen Verfolgungsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde / Staatsanwaltschaft) zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Was die Höhe der Bußgelder bei Verstößen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten gegen die „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betrifft, wird auf die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege verwiesen:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-173/
Rechtsverordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Dringende Bitte der unterfränkischen Polizei:
Die Einhaltung der Rechtsverordnungen ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu gehört z. B. seinem Beruf nachzugehen, ein Arztbesuch und zum Einkaufen zu gehen. Die Bestimmungen im Einzelnen finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Bitte helfen Sie mit, den weltweiten Virus einzudämmen und bleiben Sie vor allem gesund! WIR SIND FÜR SIE DA!