16.04.2020 – 10:12, Polizeipräsidium Südhessen, Mörfelden-Walldorf (ots)
Ein Gewinnabschöpfungsverfahren haben Beamte der Verkehrsinspektion nach der Kontrolle eines Schwertransportes am Mittwochmittag (15.04.) eingeleitet. Gegen 11:35 Uhr kontrollierten die Polizisten auf der Bundesautobahn A5 bei Mörfelden-Walldorf den mit einem Kettenbagger beladenen Großraum-/Schwertransport. Aufgrund seiner Maße und Gewichte war die Inbetriebnahme der Fahrzeugkombination im öffentlichen Verkehrsraum genehmigungs- und erlaubnispflichtig. Bei Prüfung der vorgelegten Dokumente wurde festgesellt, dass die Erlaubnis mit einer Lastfahrt von max. 65,0 Tonnen ausgestellt war. Das Leergewicht des Sattelzuges und das Baggergewicht lagen mit 69 Tonnen jedoch deutlich über diesem Wert, weshalb die Erlaubnis für den konkreten Transport nicht ausreichte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet.
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