Mit nicht geeignetem Elektroscooter unterwegs


17.04.2020, PP Oberfranken
Mit nicht geeignetem Elektroscooter unterwegs
BAYREUTH. Mit einem nicht zugelassenen Elektroscooter war am Donnerstagnachmittag ein 30-Jähriger unterwegs. Der Mann muss sich nun wegen verschiedener Delikte strafrechtlich verantworten.

Kurz vor 17 Uhr kontrollierten Beamte der Operativen Ergänzungsdienste Bayreuth den Rollerfahrer. Hierbei stellten sie fest, dass der Scooter nicht zulassungsfähig ist und zudem schneller als die erlaubten 20 Stundenkilometer fährt. Da der 30-Jährige zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, folgen jetzt Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Der Weiterfahrt wurde untersagt.Die Polizei weist ausdrücklich auf die Regelungen im Zusammenhang mit der sogenannten Elektrokleinstfahrzeugverordnung hin. Demnach dürfen nur technisch geeignete und versicherte Roller für den Verkehr auf öffentlichen Straßen genutzt werden.