17.04.2020 – 12:34, Polizei Duisburg, Duisburg (ots)
Durch akribische Ermittlungen und dank zahlreicher Zeugenhinweise haben Staatsanwaltschaft und Polizei Duisburg die Raubserie in Homberg aufgeklärt. Ende vergangen Jahres und in den ersten Monaten 2020 haben Jugendliche in unterschiedlicher Besetzung Geschä;fte und Kioske ausgeraubt. Sie waren dabei skrupellos zu Werke gegangen und haben Angestellte mit Schlagstöcken, Messern und Hämmern bedroht.
Insgesamt konnten 20 Tatverdächtige im Alter zwischen 16 und 19 Jahren identifiziert werden. Die fünf mutmaßlichen Haupttäter befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
Mit der Veröffentlichung eines Videos einer Überwachungskamera ging die Polizei ungewöhnliche Wege, um das rücksichtslose Vorgehen der Täter zu zeigen. Auf den Aufnahmen ist zu erkennen, wie zwei Täter die beiden Angestellten eines Supermarktes massiv mit einem Messer und einem Hammer bedrohen und die Herausgabe von Bargeld erzwingen. Dann ergreift das Duo die Flucht. Eine Mitarbeiterin sackt in sich zusammen und hält sich die Hände vor das Gesicht.
Mit Plakaten und Flyern mit Slogans wie zum Beispiel "Klare Kante gegen skrupellose Räuber!" erfolgte eine offensive Zeugensuche in der Bevölkerung. Die Ermittler besuchten zwei Schulen und sprachen dort mit Schulklassen über die gewaltsame Vorgehensweise der Täter. Ziel der Aktion war es Mitwisser und weitere Zeugen dazu zu bewegen, sich bei der Polizei zu melden und auszusagen.
Im Zuge der Ermittlungen haben die Beamten 18 Wohnungen durchsucht und unter anderem Tatbekleidung, Waffen und Sturmhauben sichergestellt. Die Beweismittel wurden auf Spuren untersucht und ausgewertet - Tatverdächtige, Zeugen und Betroffene vernommen.
Die 20-köpfige Gruppe steht im Verdacht, neben sechs Raubüberfällen (einer in Moers) auch für weitere Straftaten wie Körperverletzungsdelikte, Diebstähle und Hausfriedensbruch verantwortlich zu sein.
Gegen 20 weitere Personen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sie die Haupttäter unterstützt und/oder von der Planung der Raubstraftaten gewusst haben sollen und diese nicht angezeigt haben.
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