20.04.2020 – 14:05, Bundespolizeiinspektion Flensburg, Kupfermühle / Flensburg (ots)
Am Sonntagmorgen gegen 09:00 Uhr wurde im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze ein 28-jähriger Mann am ehemaligen Grenzübergang Kupfermühle durch Bundespolizisten kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde ermittelt, dass gegen den Deutschen ein Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft wegen dem Verstoß nach dem Anti-Doping-Gesetz in Höhe von 600 Euro bestand. Nach ihm wurde gefahndet, da er unbekannten Aufenthalts war und jetzt noch eine Reststrafe in Höhe von 375 Euro zu entrichten hatte. Auf der Dienststelle der Bundespolizei konnte er die geforderte Summe bezahlen und somit einem 37 tägigen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt entgehen.
Bereits am Freitag kontrollierten Bundespolizisten im Flensburger Bahnhof einen 39-jährigen Mann aus Dschibuti. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des mit schwedischen Dokumenten ordnungsgemäß ausgewiesenen Mannes stellte sich heraus, dass dieser durch eine Staatsanwaltschaft wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Nach Zahlung der Geldstrafe blieb auch ihm der Gang in die JVA erspart. Da er die Bundesrepublik wegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot eigentlich bis Oktober 2021 nicht mehr betreten durfte, erwartet ihn jetzt erneut eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste er Deutschland wieder verlassen und konnte über Dänemark nach Schweden zurückreisen.
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