21.04.2020 – 13:07, Bundespolizeidirektion München, Rosenheim / Kiefersfelden (ots)
Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz zur Anzeige gebracht. Hiervon war unter anderem eine 28-jährige Österreicherin betroffen, die am Montagnachmittag (20. April) in einem Regionalzug zwischen Kufstein und Kiefersfelden unterwegs war. Bei der Durchsuchung ihrer Handtasche fanden die Beamten ein Einhandmesser und beschlagnahmten dieses. Da das Führen eines solchen Messers grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, muss die Frau voraussichtlich mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Zuvor stellten die Bundespolizisten in der Kontrollstelle auf der A93 in einem Pkw mit polnischer Zulassung ein Kampfmesser und ein in Deutschland nicht zugelassenes Pfefferspray sicher. Der 25-jährige Fahrzeugführer, der sich auf der Heimfahrt nach Polen befand, wurde angezeigt. Er musste wegen des verbotenen Sprays vorab 200 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen. Zudem kommt wegen des mitgeführten Dolchs wohl schon bald ein Bußgeldverfahren auf ihn zu.
Eine Sicherheitsleistung von 300 Euro hatte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Ukrainer zu zahlen, ehe er seine Fahrt nach der Grenzkontrolle fortsetzen konnte. Der 31-Jährige führte im Seitenfach seiner Lkw-Tür ein verbotenes Springmesser mit. Mit dem verbotenen Gegenstand hat sich der Mann bei der Einreise nach Deutschland eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz eingehandelt.
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