23.04.2020 – 11:37, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Aachen - Herzogenrath (ots)
Die Bundespolizei hat am Mittwoch im Rahmen von intensiven Grenzüberwachungsmaßnahmen 6 Personen an den Grenzen zu Belgien und den Niederlanden festgenommen. Sie wurden von der Justiz mittels Strafvollstreckungs- oder Sicherungshaftbefehlen gesucht.
Unter den 6 festgenommen Personen war ein 26-jähriger Deutscher und ein 37-jähriger Niederländer, die in den Abendstunden von Beamten der Bundespolizei in Herzogenrath festgenommen wurden. Gegen den 26-jährigen Deutschen lag ein Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Er wurde bereits 2015 vom Amtsgericht in Neuwied zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Seine Bewährungsauflagen sahen unter anderem vor, eine Geldstrafe in Höhe von 2400,- Euro an eine vom Gericht bestimmte gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Den Zahlungsaufforderungen des Gerichtes kam er nur teilweise nach, so dass er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Das Gericht wiederrief daraufhin seine Bewährung und hatte ihn mittels Sicherungshaftbefehl ausgeschrieben. Des Weiteren wurden in seinem Fahrzeug ein total gefälschter spanischer sowie ein britischer Führerschein, der im europäischen Fahndungssystem ausgeschrieben war, aufgefunden. Beide Führerscheine wurden sichergestellt. Nach seiner Festnahme wird der 26-Jährige heute dem Haftrichter vorgeführt werden. Da er wiederum keine Fahrerlaubnis bei der Kontrolle vorweisen konnte, wird er sich in Zukunft erneut vor der Justiz wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und den Urkundendelikten verantworten müssen.
Der 37-Jährige Niederländer wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Aachen gesucht. Hier lag ein Vollstreckungshaftbefehl mit einer Geldstrafe von 1200,- Euro vor. Da er die Geldstrafe bezahlen konnte, blieb ihm die ersatzweise ausgesprochene Haftstrafe erspart. Da er wieder keinen Führerschein bei der Kontrolle vorweisen konnte, wurde ein erneutes verkehrsrechtliches Vergehen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgenommen.
2 rumänischen Staatsangehörigen blieben bei der Einreise aus Belgien auch die Haftstrafen erspart, da sie die vom Amtsgericht Berlin gegen sie verhängten empfindlichen Geldstrafen wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Erschleichens von Leistungen bezahlen konnten.
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