23.04.2020 – 14:55, Polizeiinspektion Rostock, Rostock (ots)
Reifenquietschen, Motorengeheul: So kennen wir Autorennen aus bekannten Blockbustern. Doch für die zwei jungen Fahrer im Rostocker Stadthafen war es kein filmreifer Auftritt. Denn Fakt ist: Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr sind illegal.
Der Hafenvogt im Rostocker Stadthafen wurde aufmerksam, als er sah, was auf der Haedgehalbinsel vor sich ging. Von der Terrasse seines Dienstzimmers aus konnte er beobachten, wie zwei Tatverdächtige am 18. April um 22:30 Uhr ihre hochmotorigen Wagen nebeneinander aufstellten. Auf dem Gelände waren zu diesem Zeitpunkt ca. 30-40 Zuschauer des Geschehens. Die beiden Freunde öffneten ihre Seitenscheiben und gaben sich lautstarke Signale für den Start. Dann beschleunigten beide ihre Autos und fuhren mit geschätzten 100 km/h bis zur Krananlage. Der Hafenvogt lief von der Wache aus zu den beiden deutschen Tatverdächtigen und nahm sowohl die Kennzeichen als auch die Personalien des 20 und des 21-Jährigen auf. Der 20-jährige Tatverdächtige gab an, dass er sein Verhalten bedauere.
Die Polizeibeamten nahmen eine Strafanzeige wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen auf. Diese können mit einer Geldstrafe bis hin zu einer erheblichen Freiheitsstrafe geahndet werden. Deshalb appelliert die Polizei an die Raser, sich vor Augen zu halten: sie gefährden durch die hohen Geschwindigkeiten nicht nur sich selbst im Straßenverkehr, sondern auch ihre Mitmenschen.
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