Nachtrags-Pressemeldungen für den Landkreis Neu-Ulm vom 27. April 2020
27.04.2020, PP Schwaben Süd/West
Nachtrags-Pressemeldungen für den Landkreis Neu-Ulm vom 27. April 2020
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm, Illertissen, Weißenhorn und der Polizeistation Senden, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
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Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.Lkw-Fahrer manipuliert KontrollgerätLEIPHEIM/BAB 8. Am Freitag, 24.04.2020, in den Mittagsstunden kontrollierten Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage der Bundesautobahn A 8 bei Leipheim einen Sattelzug mit türkischer Zulassung. Dabei ließ sich feststellen, dass der 35-jährige Kraftfahrer das digitale Kontrollgerät mittels eines Magneten dergestalt manipuliert hatte, dass über die erforderlichen Ruhezeiten und die zulässigen Tageslenkzeiten erheblich getäuscht wurde. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt bis zu einer neunstündigen Ruhezeit. Ferner leiteten sich gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen und Verstößen gegen das Fahrpersonal- und das Güterkraftgesetz ein. An Ort und Stelle wurde eine Sicherheitsleitung in Höhe von 2.000 Euro erhoben.(VPI Neu-Ulm)Abstandsmessung – sechs FahrverboteNEU-ULM/B 28. Am Freitag, 24.04.2020, und am Samstag, 25.04.2020, fanden untertags zwei mehrstündige Abstandsmessungen auf der Bundesstraße 28, in Höhe „Gurrenhof“ in Fahrtrichtung Süden statt. Die Bilanz weist etwa 50 Verkehrsteilnehmer aus, die mit einer Anzeige und Punkten im Fahreignungsregister rechnen dürfen. Davon wiederum unterschritten sechs Pkw-Fahrer den erforderlichen Abstand dermaßen, dass sie mit einem Bußgeld von 320 Euro, 2 Punkten im Fahreignungsregister und einem zweimonatigen Fahrverbot bedacht werden. Einer der Fahrer hielt bei einer Geschwindigkeit von über 160 km/h statt der vorgeschriebenen etwa 80 Meter nur einen Abstand von lediglich 13 Metern ein.(VPI Neu-Ulm)