Essen: Familie attackiert Streifenteam – Ruhestörung und möglicherweise Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung

POL-E: Essen: Familie attackiert Streifenteam - Ruhestörung und möglicherweise Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung
27.04.2020 – 15:25, Polizei Essen, Essen (ots)

45356 E-Bochold: Eine Familie attackierte in der Nacht von Samstag (25. April) auf Sonntag (26. April) ein Streifenteam im Essener Stadtteil Bochold. Zuvor schritten die Polizisten wegen einer Ruhestörung und eines möglichen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung ein.

Gegen 00:20 Uhr bestreiften zwei Beamte mit dem Funkwagen die Zinkstraße. Dort sprachen sie zwei junge Männer im Alter von 27 und 29 Jahren an. Vor und in einem Wohnhaus auf der dortigen Straße waren offenbar mehrere Personen für eine Ruhestörung verantwortlich. Als sich das Polizeifahrzeug der Örtlichkeit näherte, verschwand man von der Straße ins Gebäude. Im Haus war es nach wie vor sehr laut. Die Polizisten gingen hinein und lokalisierten die betroffene Wohnung. Als sie klingelten, machte ihnen ein 23-Jähriger die Tür auf. Plötzlich versuchte dieser die Tür zuzuschmeißen. Die Polizisten verhinderten dies, woraufhin der Aggressor mit Faustschlägen auf sie losging. Sein 50 Jahre alter Vater kam hinzu und griff die Uniformierten mit Schlägen an. Ihm folgten vier anwesende Frauen im Alter von 21 bis 48 Jahren. Man solidarisierte sich und wollte die Polizisten im wahrsten Sinne des Wortes in die Flucht schlagen. Die Beamten verletzten sich bei dem Angriff leicht. Der Einsatz von Pfefferspray trieb die gewalttätige Gruppe zurück in die Wohnung. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen sowie ein Schutzhund eilten zur Zinkstraße. Hier sorgten die Einsatzkräfte für Ruhe und nahmen Vater und Sohn mit angelegten Handfesseln in Gewahrsam.

Auf der Altenessener Wache beruhigten sich die Gemüter der Schläger wieder. Sie durften die Wache später verlassen und gingen friedfertig nach Hause. Gegen sie läuft ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ob ein Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung vorliegt, prüft die zuständige Ordnungsbehörde. / MUe.

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