Bundespolizeidirektion München: Erleichterungen an Grenzübergängen zu österreichischen Enklaven / Bewohner des Kleinwalsertals, aus Jungholz und Hinterriss können wieder in Deutschland einkaufen

Bundespolizeidirektion München: Erleichterungen an Grenzübergängen zu österreichischen EnklavenBewohner des Kleinwalsertals, aus Jungholz und Hinterriss können wieder in Deutschland einkaufen
30.04.2020 – 15:31, Bundespolizeidirektion München, München (ots)
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München - Die Einwohner des Kleinwalsertals sowie von Jungholz und Hinterriss profitieren seit gestern (29. April) von weiteren Erleichterungen bei den grenzpolizeilichen Einreisekontrollen. Ergänzend zu den bereits bestehenden Möglichkeiten werden für die Gestattung der Einreise nach Deutschland nun auch die Inanspruchnahme der Infrastruktur in Deutschland zur erforderlichen persönlichen Versorgung sowie im Rahmen der Nutzung von notwendigen Dienstleistungen und erforderliche Behördengänge in Deutschland als triftige Gründe anerkannt.

Analog ist auch die Durchreise durch Deutschland in einen anderen Teil Österreichs (Vorarlberg beziehungsweise Tirol) auf unmittelbarem Weg gestattet. In diesem Kontext wird auch die Einreise nach Deutschland zur Rückfahrt in das Kleinwalsertal beziehungsweise nach Jungholz und Hinterriss gestattet. Hier ist ein Beleg des Wohnsitzes in der jeweiligen Enklave zu erbringen, wofür in der Regel der Eintrag des Wohnortes im Personalausweis oder Reisepass ausreichend ist.

Allerdings ist der Aufenthalt in Deutschland auf den Zeitraum beschränkt, der für die oben genannten Gründe erforderlich ist. Ebenso ist bei der Inanspruchnahme der Infrastruktur in Deutschland diejenige Einrichtung zu nutzen, die in der jeweiligen Grenzregion angeboten wird.

Die Vorgaben der Bayerischen Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung - EQV) vom 9. April 2020 und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in den jeweils gültigen Fassungen sind zu beachten.

Das beigefügte Symbolbild kann für redaktionelle Zwecke mit dem Bildnachweis Bundespolizei verwendet werden.

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