30.04.2020 – 14:30, Polizeipräsidium Konstanz, Bad Dürrheim (ots)
Anders als in der Pressemeldung vom 20. April berichtet wurde, erlitt eine Katze ihre Verletzungen bei einem Verkehrsunfall und nicht durch eine Straftat (Tierquälerei). Nach Veröffentlichung der oben genannten Pressemeldung meldeten sich Zeugen bei der Polizei, die das Tier anhand der Beschreibung erkannten und sich an den Vorfall erinnerten. So soll eine 56-jährige Mini-Fahrerin abends von Talheim nach Öfingen gefahren sein, als ihr am Ortseingang unvermittelt die Katze unter das Auto lief. Passanten sowie die Autofahrerin hielten sofort an. Da sie die Katze aus den Augen verloren hatten und sie diese auch nicht in der Nähe auffinden konnten, gingen sie davon aus, dass nichts passiert war.
Ursprüngliche Meldung: Eine freilaufende Katze kehrte am Montagabend gegen 21 Uhr nach Hause in die Haugenrainstraße mit schweren Verletzung zurück. Unbekannte hatten den Schwanz der Katze abgeschnitten und dem Tier noch weitere blutende Verletzungen zugeführt. Beim Polizeiposten Bad Dürrheim wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
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