01.05.2020 – 12:08, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Gelsenkirchen (ots)
Gestern Mittag (30. April) wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei durch einen Tatverdächtigen beleidigt, nachdem sie ihn auf die Maskenpflicht im ÖPNV hinwiesen. Während der Identitätsfeststellung griff er mehrere Bundespolizisten an. Dabei brach sich ein 30-jähriger Bundespolizist den Mittelhandknochen und musste noch am gleichen Tag operiert werden.
Gegen 12 Uhr wies eine Streife der Bundespolizei den bislang immer noch unbekannten Mann, im Gelsenkirchener Hauptbahnhof, auf die Maskenpflicht im ÖPNV hin. Dieser beleidigte die Einsatzkräfte als Missgeburten, welche daraufhin die Identität des Tatverdächtigen feststellen wollten.
Weil dieser sich jedoch weigerte ein Ausweisdokument vorzuzeigen und zudem seinen Namen nicht preisgeben wollte, sollte er zur Bundespolizeiwache gebracht werden. Hiergegen leistete er Widerstand und schlug die BodyCam, welche sich an der Uniform eines Bundespolizisten befand, weg. Diese fiel zu Boden und wurde beschädigt.
In der Bundespolizeiwache sollte der Mann nach Ausweisdokumenten durchsucht werden. Hiergegen wehrte er sich und versuchte gezielt die Bundespolizisten mit Faustschlägen anzugreifen. Bei der Abwehr des Angriffs wurde ein Bundespolizist an der Hand verletzt. Wie sich später im Krankenhaus herausstellte, war der Mittelhandknochen seiner rechten Hand gebrochen. Noch am selben Tag wurde er operiert und wird circa 6 Wochen ausfallen. Ein weiterer Bundespolizist wurde am Knie verletzte und begab sich ebenfalls in ärztliche Behandlung.
Der weiterhin unbekannte Tatverdächtige beleidigte auch in der Wache die anwesenden Bundespolizisten und Mitarbeiter des Rettungsdienstes. Zudem bedrohte er einen Bundespolizisten und dessen Familie mit dem Tode.
Ausweisdokumente wurden bei dem Tatverdächtigen nicht gefunden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Mann in das Polizeigewahrsam Gelsenkirchen eingeliefert.
Dort soll durch die Justiz geprüft werden, ob der Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen werden kann.Die Bundespolizei leitete gegen den Unbekannten ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte ein. Die Ermittlungen dauern an. *ST
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