03.05.2020 – 11:49, Polizei Bochum, Bochum (ots)
Polizisten der Polizeiwache Mitte ist es gelungen, Donnerstagnacht, 1. Mai, eine Jugendliche auf frischer Tat zu erwischen, als diese verbotener Weise eine Wand besprühte. Nun erwartet die 17-jährige Bochumerin eine Strafanzeige.
Gegen 0.05 Uhr konnten Polizisten die Jugendliche an der Bushaltestelle Buselohstraße/Harpener Straße im Ortsteil Grumme antreffen. Diese hatte kurz zuvor eine rückwärtige Wand mittels Farbsprays mit dem Schriftzug/Tag "FOA" besprüht. Ein Zeuge hatte zuvor den entscheidenden Hinweis gegeben.
Mehrere verschiedenfarbige Farbsprays wurden im Rucksack der jungen Frau gefunden. Diese wurden sichergestellt. Nun erwartet die junge Bochumerin ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung.
Betroffene, die im Nahbereich der Buselohstraße einen gegebenenfalls identischen Schriftzug an ihren Fassaden vorgefunden haben, können sich bei der Polizei unter der Rufnummer 0234 909-0 melden. Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren.
Fakt ist:
- illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
- der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig und
- wird strafrechtlich verfolgt.
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter (Quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/illegale-graffiti/).
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Pressestelle
Frank Lemanis
Telefon: 0234 909-1020
E-Mail: pressestelle.bochum@polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/