07.05.2020 – 14:14, Polizeiinspektion Gifhorn, Gifhorn (ots)
Gifhorn 07.05.2020
Nach mehreren Anwohnerbeschwerden wurde am Donnerstag von Beamten der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Gifhorn die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge auf dem Isenbütteler Weg gemessen. Dort gilt auf ganzer Länge Tempo 30.
In der Zeit von 10 Uhr bis 11.15 Uhr konnten insgesamt vier Verstöße festgestellt werden. Schnellste vorwerfbare Geschwindigkeit waren 50 km/h durch eine 42-jährige Skodafahrerin aus Gifhorn. Damit schrammte sie mit Glück um Haaresbreite an einem Fahrverbot vorbei. Das Verwarngeld von 50 Euro wurde vor Ort entrichtet.
Außerdem wurde eine 36-jährige Gifhornerin mit einem VW Golf mit vorwerfbaren 47 km/h gemessen. Auch sie erwartet ein Verwarngeld von 50 Euro. Hinzu kommt bei ihr ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da ihr Führerschein am 30.03.2020 nach einer Trunkenheitsfahrt sichergestellt worden war.
Gegen 13.15 Uhr fiel den Beamten während der Streifenfahrt ein 49-jähriger Pedelec-Fahrer aus Rötgesbüttel auf, der an der Lüneburger Straße in Richtung stadteinwärts fuhr und dabei die Rotlichtzeigende Ampel an der Einmündung der Konrad-Adenauer-Straße passierte.
Als die Polizisten ihren Streifenwagen wendeten, um den Radfahrer zu kontrollieren, wendete er auch mit seinem Elektrofahrrad und "floh" über die Konrad-Adenauer-Straße in die Fußgängerzone, welche er anschließend zum Zwecke der Flucht in Richtung Schillerplatz verbotswidrig befuhr.
Am Schillerplatz konnte er schließlich gestellt werden. Hierbei versuchte er zunächst noch, sich auf einem dortigen, für ihn fremden Grundstück zu verstecken, jedoch ohne Erfolg. Auf ihn warten nun 100 Euro Bußgeld plus 25 Euro Verwaltungsgebühr für das Rotlicht sowie 30 Euro für das vorsätzliche Befahren der Fußgängerzone.
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