07.05.2020 – 10:48, Polizei Warendorf, Warendorf (ots)
"Sie haben gewonnen!", beginnt der Anruf von Betrügern. "Damit Sie den Gewinn erhalten, müssen Sie allerdings die Bearbeitungsgebühren übernehmen."
In den vergangenen Tagen wurde eine Warendorferin Opfer eines solchen Betrugs. Der Frau wurde der Gewinn einer Bargeldsumme von über 150.000 Euro in Aussicht gestellt. Bevor die Gewinnausschüttung erfolgen könne, müsse die Seniorin mehrere Gutscheine eines Internethändlers erwerben. Nachdem die Frau die Codes der gekauften Gutscheinkarten bei einem erneuten Anruf durchgeben hatte, folgten später weitere Anrufe. Hier ging es um erforderliche Bearbeitungsgebühren, die in vierstelliger Höhe überwiesen wurden. Erst später kamen der Warendorferin Zweifel und sie erstatte Anzeige. In diesem Fall bezogen sich die Betrügerinnen auf zwei renommierte Unternehmen, um ihrer Geschichte des Gewinns Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Sobald ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail eingeht, wo ein Gewinn versprochen und gleichzeitig Gebühren anfallen, sollten vermeintliche Gewinner skeptisch werden.
Die Polizei rät zu der Betrugsmasche Gewinnversprechen: - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...). - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten. - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de). - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen. - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kriminalpolizeilichen Beratung: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/
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