07.05.2020 – 10:48, Polizei Warendorf, Warendorf (ots)
"Sie haben gewonnen!", beginnt der Anruf von Betrügern. "Damit Sie den Gewinn erhalten, müssen Sie allerdings die Bearbeitungsgebühren übernehmen."
In den vergangenen Tagen wurde eine Warendorferin Opfer eines solchen Betrugs. Der Frau wurde der Gewinn einer Bargeldsumme von über 150.000 Euro in Aussicht gestellt. Bevor die Gewinnausschüttung erfolgen könne, müsse die Seniorin mehrere Gutscheine eines Internethändlers erwerben. Nachdem die Frau die Codes der gekauften Gutscheinkarten bei einem erneuten Anruf durchgeben hatte, folgten später weitere Anrufe. Hier ging es um erforderliche Bearbeitungsgebühren, die in vierstelliger Höhe überwiesen wurden. Erst später kamen der Warendorferin Zweifel und sie erstatte Anzeige. In diesem Fall bezogen sich die Betrügerinnen auf zwei renommierte Unternehmen, um ihrer Geschichte des Gewinns Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Sobald ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail eingeht, wo ein Gewinn versprochen und gleichzeitig Gebühren anfallen, sollten vermeintliche Gewinner skeptisch werden.
Die Polizei rät zu der Betrugsmasche Gewinnversprechen:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige
Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180...,
0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer
der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich
handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich
seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen
Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung
anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge
und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder
Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb
einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie
sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten
Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut
widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der
Telefonrechnung begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des
Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im
Zweifel Anzeige bei der Polizei. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kriminalpolizeilichen Beratung: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/
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Telefon: 02581/600-130
Fax: 02581/600-129
E-Mail: pressestelle.warendorf@polizei.nrw.de
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