Kreis Warendorf. Sie haben gewonnen! – Wirklich?

POL-WAF: Kreis Warendorf. Sie haben gewonnen! - Wirklich?
07.05.2020 – 10:48, Polizei Warendorf, Warendorf (ots)

"Sie haben gewonnen!", beginnt der Anruf von Betrügern. "Damit Sie den Gewinn erhalten, müssen Sie allerdings die Bearbeitungsgebühren übernehmen."

In den vergangenen Tagen wurde eine Warendorferin Opfer eines solchen Betrugs. Der Frau wurde der Gewinn einer Bargeldsumme von über 150.000 Euro in Aussicht gestellt. Bevor die Gewinnausschüttung erfolgen könne, müsse die Seniorin mehrere Gutscheine eines Internethändlers erwerben. Nachdem die Frau die Codes der gekauften Gutscheinkarten bei einem erneuten Anruf durchgeben hatte, folgten später weitere Anrufe. Hier ging es um erforderliche Bearbeitungsgebühren, die in vierstelliger Höhe überwiesen wurden. Erst später kamen der Warendorferin Zweifel und sie erstatte Anzeige. In diesem Fall bezogen sich die Betrügerinnen auf zwei renommierte Unternehmen, um ihrer Geschichte des Gewinns Glaubwürdigkeit zu verleihen.

Sobald ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail eingeht, wo ein Gewinn versprochen und gleichzeitig Gebühren anfallen, sollten vermeintliche Gewinner skeptisch werden.

   Die Polizei rät zu der Betrugsmasche Gewinnversprechen:
   -  Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
      teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   -  Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
      einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
      gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
      Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
      0137...).
   -  Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   -  Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
      Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
      Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   -  Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer 
      der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich 
      handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich 
      seine Antworten.
   -  Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   -  Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
      Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
      anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
      Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
      sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   -  Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
      und Ihre Telefonrechnung.
   -  Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
      Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
      einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie 
      sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
   -  Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
      Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
      Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
      einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten 
      Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut 
      widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der 
      Telefonrechnung begleichen.
   -  Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
      Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
      Zweifel Anzeige bei der Polizei. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kriminalpolizeilichen Beratung: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/

Rückfragen zur Pressemitteilung bitte an:

Polizei Warendorf
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