Eine Streife der Bundespolizei wurde über die Leitstelle der Polizeidirektion Lübeck am Freitag zu einem Einsatz an der Eisenbahnstrecke Lübeck - Herrenburg gerufen.
Während eines Spazierganges hatte ein besorgter Bürger 2 Jugendliche oder mehr und ein Moped unmittelbar an den Gleisen gesehen.
Nach dem sich der Streifenwagen der Bundespolizei mit Blaulicht und Martinshorn durch Lübeck gekämpft hatte, erreichten sie ihren Einsatzort im Bereich der Finnlandsiedlung.
Die Beamten stiegen aus und trafen auf 3 Jungs im Alter von 13 und 14 Jahren die im Schotterbett an den Gleisen saßen.
In der Befragung gaben sie an, auf ihren Freund zu warten dem der Motorroller gehörte.
Der Freund hatte den Roller ohne Gefahr für die Bahn im Bereich der Zufahrt zum elterlichen Grundstück abgestellt.
Seine Kumpels glaubten nun, jemand hätte den Roller gestohlen und hatte ihn angerufen.
Dieser konnte den Schlüssel jedoch nicht finden und war deshalb nicht vor Ort.
Die Jungs bekamen erst einmal ein Präventionsgespräch über die Gefahren an den Gleisen, danach hieß es Platznehmen im Streifenwagen und es gab eine Freifahrt zu den Eltern.
Zuhause bei den Eltern, wird sicherlich auch noch das ein oder andere Wort gesprochen worden sein.
Die Drei werden jetzt Post von der Bundespolizei im Zuge des Ordnungswidrigkeitenverfahren bekommen.
Während der polizeilichen Maßnahme war die Bahnstrecke zeitweise gesperrt, ein Zug hatte dadurch 13 Minuten Verspätung.
Die Bundespolizei weist an dieser Stelle daraufhin, dass der Aufenthalt an den Gleisen Lebensgefährlich ist. Zu den möglichen Geldbußen durch die Ordnungswidrigkeit sind auch noch Kosten für die Fahrt der Polizei zum Einsatzort hinzugekommen. Auch könnten hier noch zivilrechtliche Forderungen der DB AG durch die Zugverspätung auf die Jungs zukommen.
Durch so einen unüberlegten Leichtsinn, können dadurch schnell vierstellige Geldsummen zustande kommen. In diesen Fällen haften eben nicht die Eltern für ihre Kinder.
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