Am Samstag, den 9. Mai 2020 wurde die Bundespolizei in Stendal gegen 19.00 Uhr durch die Notfallleitstelle der Bahn über eine Person im Gleis informiert: Der Mann hielt sich an der Strecke Stendal - Magdeburg zwischen den Bahnhöfen Tangerhütte und Mahlwinkel im Gleis auf. Gesichtet wurde die Person durch einen vorbeifahrenden Lokführer. Dieser bemerkte den Mann, der in Richtung Mahlwinkel lief. Bei Annäherung des Zuges verließ er kurzzeitig das Gleis, betrat es allerdings nach Durchfahrt des Zuges erneut und lief weiter. Die Strecke wurde sofort vorsorglich gesperrt. Eine Streife konnte einen Mann, der auf die Personenbeschreibung des Lokführers passte am Bahnhof Tangerhütte feststellen. Der 20-jährige Afghane gab nach Befragung der Bundespolizisten zu, sich im Gleisbereich aufgehalten zu haben. Ihm war nicht bewusst, dass er sich mit seinem Handeln in akute Lebensgefahr begeben hatte. Die Bundespolizisten wiesen ihn vehement auf die Gefahren hin, denen er sich arglos ausgesetzt hatte und belehrten ihn eindringlich: Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Von den Zügen geht eine enorme Sogwirkung aus. Neben der sich ausgesetzten Lebensgefahr hat der Gleisläufer mit seinem Handeln eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit 25 Euro Verwarnungsgeld belegt wird. Aufgrund der 50-minütigen Gleissperrung kam es bei elf Zügen zu insgesamt 314 Minuten Verspätungen. Auch hier kann es im Nachgang noch zu zivilrechtlichen Forderungen der Deutschen Bahn kommen.
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