Lfd. Nr.: 0484
Die Dortmunder Polizei führte am Wochenende erneut einen Einsatz zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen und illegalen Kraftfahrzeugrennen durch. Die Treffer lassen insgesamt sechs Autofahrer zukünftig zu Fußgängern werden.
In der Zeit zwischen 19 und 3 Uhr führten Beamte am Freitag (8. Mai) und Samstag (9. Mai) an wechselnden Orten im Stadtgebiet Kontrollen durch.
Das Ergebnis des Einsatzes: unter anderem 42 festgestellte Geschwindigkeitsverstöße, eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie 44 Verwarngelder wegen sonstiger Verstöße im Straßenverkehr.
Ein Augenmerk richtete sich am Freitag auf die Lagerhausstraße / Speicherstraße. Hier zählte die Polizei etwa 50 Fahrzeuge, die jedoch nicht negativ auffielen.
Traurige Spitzenreiter bei den Verstößen waren zwei Autofahrer, die jeweils bei erlaubten 50 km/h mit 79 auf der Märkischen Straße und dem Ostwall unterwegs waren. Ein weiterer Fahrer fiel unangenehm auf, als er im Bereich Phönix-West mit 68 statt der vorgeschriebenen 30 km/h erwischt wurde.
Gegen 21 Uhr stoppte die Polizei zwei Autofahrer aus den Niederlanden, die sich ein illegales Rennen geliefert haben sollen. Die beiden 20-Jährigen befuhren mit ihren Fahrzeugen den Rheinlanddamm mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Essen.
Aufgrund waghalsiger Fahrmanöver zogen Beamte die jungen Männer an der Anschlussstelle Dortmund-Kley aus dem Verkehr. Polizisten stellten die Fahrzeuge, Führerscheine und Mobiltelefone sicher und erhoben eine Sicherheitsleistung.
Am Samstag kontrollierten die Beamten einen 28-Jährigen, der bei erlaubten 50 km/h die Märkische Straße mit 93 befuhr. Ein 20-Jähriger war auf dem Ostwall 78 statt der vorgeschriebenen 50 km/h unterwegs.
Mit Blick auf die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit dem 28. April in Kraft getreten ist, erwarten die Verkehrssünder neben höheren Bußgeldern nun auch Fahrverbote.
Das Positive zum Schluss: Während des gesamten Kontrolleinsatzes stellte die Polizei keine Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fest.
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