Wenn aus einem Jugendstreich eine Straftat wird.

Am Abend des 10.05.2020 beobachtete eine aufmerksame Bürgerin, wie drei Jugendliche im Stadtgebiet von Greifswald mehrere Gullydeckel auf der Fahrbahn öffneten und den Abwasserschacht offenstehend hinterließen. Die minderjährigen Tatverdächtigen flüchteten beim Eintreffen der sofort eingesetzten Polizeibeamten. Ein 17-jähriger Tatverdächtiger konnte durch eine Polizeimeisteranwärterin der Fachhochschule Güstrow ergriffen werden, diese versieht gerade im Rahmen ihrer Ausbildung den Dienst im PHR Greifswald. Der polizeibekannte 17 Jährigen führte zudem einen Schlagring mit sich, welcher sichergestellt wurde. Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige seinen Erziehungsberechtigten übergeben. Ein flüchtender 16-jähriger Jugendlicher konnte namentlich bekannt gemacht werden. Die Identität des dritten Tatverdächtigen wird noch ermittelt. Im Rahmen der Nahbereichsfahndung konnte einer weiterer geöffneter Abwasserschachtdeckel festgestellt und gesichert werden. Die Jugendlichen, alle deutscher Staatsbürger, haben nun durch ihren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit einer Strafanzeige zu rechnen. Eine Gefährdung im öffentlichen Straßenverkehr zu verursachen ist kein Kavaliersdelikt oder Jugendstreich, solch eine Handlung wird mit einer Geld- oder Freiheitsstreife bis zu fünf Jahren bestraft.

Im Auftrag

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