Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg fanden am gestrigen Tage (11.05.20) in den drei Landkreisen insgesamt sieben Versammlungen statt, zu denen zuvor über soziale Netzwerke aufgerufen worden war. Die Versammlungen wurden als "Montagsspaziergang" bzw. "Abendspaziergang" deklariert und hatten die bestehenden Corona-Schutzverordnungen zum Thema.
In Demmin nahmen etwa 100, in Neubrandenburg etwa 200, in Malchow 25, in Waren 50, in Neustrelitz zehn, in Greifswald 13 und in Stralsund 30 Personen an den Versammlungen teil.
Die Teilnehmer der Versammlungen kamen aus den unterschiedlichsten gesellschaftspolitischen Lagern und waren nicht klar zueinander abgrenzbar. Teilweise handelte es sich um Familien mit Kindern. Nur eine der Versammlungen (Demmin) war zuvor angemeldet worden. Ein Verantwortlicher oder Versammlungsleiter gab sich lediglich in Demmin zu erkennen.
Die sogenannten Spaziergänge begannen gegen 19:00 Uhr größtenteils in den Innenstädten und dauerten im Durchschnitt etwa eine Stunde. Durch die Teilnehmer wurden keine Plakate mitgeführt oder Reden gehalten.
Die Teilnehmer wurden an allen Orten von Funkstreifenwagenbesatzungen begleitet. Dabei wurden nach bisheriger Einschätzung keine Verstöße gegen die vorgeschriebenen Abstandsregelungen festgestellt. Die Versammlungsteilnehmer verhielten sich friedlich und kooperativ. Ein polizeiliches Einschreiten war in keinem Fall erforderlich.
Bei der größten Versammlung in Neubrandenburg nahmen etwa 200 Personen teil. Der Aufruf in den sozialen Netzwerken war vielfach geteilt worden. Zehn Beamte schützen die Versammlung. Die Teilnehmer begaben sich vom Marktplatz über den Friedrich-Engels-Ring wieder zurück zum Marktplatz. Den Versammlungsteilnehmern setzten sich auf der Aufzugsstrecke eine 21-jährige deutsche Frau und zwei deutsche Männer (42 und 24 Jahre alt) in den Weg. Daraufhin wurde die Frau von drei bisher unbekannten Männern bespuckt und getreten. Sie wurde leicht verletzt. Die Polizei nahm eine Anzeige wegen Körperverletzung auf.
In den sozialen Netzwerken wird häufig die Frage gestellt, warum die Polizei die Versammlungen nicht aufgelöst hat, obwohl diese nicht angemeldet waren. Für Versammlungen sind originär die Versammlungsbehörden der Landkreise zuständig, deren Vertreter teilweise auch vor Ort waren. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht und genießt nach Artikel 8 des Grundgesetzes einen besonderen Schutz. Die eingesetzten Kräfte wägten in allen Orten dieses hohe Recht auf freie Meinungsäußerung ab und wahrten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit. Das Nichtanmelden einer Versammlung führt nicht automatisch zu deren Auflösung. Die Versammlungen in allen sieben Orten verliefen friedlich und ohne Störungen.
Die Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung ist gemäß § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz straf- bzw. bußgeldbewährt. Entsprechende Anzeigen gegen Unbekannt werden erstattet.
In den kommenden Tagen werden sich die Polizeiinspektionen Anklam, Stralsund und Neubrandenburg mit den örtlich zuständigen Versammlungsbehörden besprechen und abstimmen, wie künftige Versammlungen möglichst sicher und unter Einhaltung der Corona-Schutz-Verordnung durchgeführt werden können.
Die Polizei achtet das Grundrecht der Versammlungsfreiheit als ein hohes Gut. Wir möchten an Verantwortliche appellieren, Versammlungen spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Dies ermöglicht der Polizei, den erforderlichen Schutz der Versammlungsteilnehmer, zum Beispiel durch verkehrslenkende Maßnahmen und Begleitung, zu gewährleisten, etwaige Gefährdungen auszuschließen und mit dem Versammlungsleiter vor Ort in kooperativen Gesprächen die sichere Durchführung der Versammlung zu erörtern.
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Nicole Buchfink
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