(He.) In Bad Nenndorf haben zwei Personen (45 und 42 Jahre) versucht Ware aus einem Lebensmittelgeschäft zu entwenden. Die beiden haben sich durch eine weitere Person absetzen lassen, um dann Ware im Wert von ca. 400 Euro zu entwenden. Noch im Geschäft konnten zwei Personen festgenommen werden. Bei der Überprüfung der Personalien, konnte die Identität nicht geklärt werden, zudem kam noch, das eine Person keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass die beiden nicht zum ersten Mal mit der Polizei Kontakt hatten und schon öfter wegen ähnlicher Straftaten auffielen. Die dritte Person konnte nicht ermittelt werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde umgehend eine Vorführung bei dem Amtsgericht Stadthagen anberaumt. Das Amtsgericht erließ daraufhin einen Haftbefehl für beide Personen mit anschließender Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt (JVA).
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