Weil ein 22-jähriger Tscheche im März 2018 aus der Türkei über den Flughafen München in die Bundesrepublik Deutschland einreiste und hierbei ca. 20.000 unversteuerte/unverzollte Zigaretten sowie 15 kg Wasserpfeifentabak mit sich führte ohne eine hierfür erforderliche Steuererklärung abzugeben, wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Durch das Amtsgericht Erding wurde er im Juni 2018 rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20,- Euro verurteilt. Außerdem wurde in dem Strafbefehl die Einziehung des Wertersatzes für die verkürzte Tabaksteuer in Höhe von ca. 3.500,- Euro angeordnet, so dass er insgesamt ca. 4.700,- Euro nebst Kosten an die Staatskasse zu zahlen hat. Diesen Zahlungen ist er bisher nicht nachgekommen, woraufhin durch die Staatsanwaltschaft Landshut Haftbefehl erlassen wurde. Nun konnten die Beamten der Bundespolizei den Mann bei der Einreise aus Schweden kommend am gestrigen Morgen im Überseehafen Rostock feststellen. Da der Mann die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, hätte er eigentlich zur Verbüßung einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die nächst gelegene Justizvollzugsanstalt verbracht werden müssen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft unterblieb die Verbringung in eine Justizvollzugsanstalt. Der Haftbefehl hat jedoch Bestand. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten sein, wenn bis dahin die zu zahlende Geldstrafe noch immer nicht beglichen ist. Aufgrund dessen wurde der Mann nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen auf freiem Fuß belassen und er konnte seine Reise fortsetzen.
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