Ein Dokument
- AnlagePMGreKoenabdem16Mai.pdfPDF - 11 kB
Die Bundespolizei führt ab dem 16. Mai 2020 bis voraussichtlich zum 15. Juni 2020 an den land- und luftseitigen Binnengrenzen zu Frankreich, zur Schweiz, Österreich, Italien sowie zu Spanien weiterhin temporäre Grenzkontrollen durch.
Ebenfalls ab dem 16. Mai 2020 besteht keine Verpflichtung zur Nutzung der ratifizierten bzw. zugelassenen Grenzübergänge mehr. Die Grenze kann an jeder Stelle überschritten werden. Eine Einreise aus touristischen Gründen oder z.B. zum Einkaufen, Tanken etc. ist jedoch weiterhin nicht gestattet.
Unter Berücksichtigung weiterer Lockerungen bei der Einreise nach Deutschland bleibt die Einreise in das Bundesgebiet beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt (siehe Anlage). Die Einreise- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Gültige Grenzübertrittspapiere bzw. Aufenthaltsberechtigungen (Visa) sind beim beabsichtigten Grenzübertritt mitzuführen.
Die bundespolizeiseitigen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der grenzüberschreitenden Verkehrswege an den Landbinnengrenzen erfolgen risikobasiert, anlassbezogen, flexibel und stichprobenartig.
Die schrittweisen Lockerungen in den triftigen Gründen zur Einreise nach Deutschland beziehen sich ausschließlich auf die Landbinnengrenzen. Das Grenzregime an den luftseitigen Grenzen zu Italien und Spanien bleibt unverändert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 07031 2128-1111
E-Mail: presse.stuttgart@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw