Ausbildung in den Feuerwehren wieder möglich/ Entscheidung trifft die Kommune

Der Übungsbetrieb und regelmäßige Ausbildungsdienst in den Städten und Gemeinden musste für die Frauen und Männer in den Freiwilligen Feuerwehren wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes (§8 Abs.2) sind Veranstaltungen "die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind" möglich. Daher kann die Feuerwehrausbildung wieder beginnen.

Innenminister Lorenz Caffier: "Die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren muss auch in der schwierigen Zeit der Pandemie gesichert sein. Deshalb kann mit der praktischen Ausbildung soweit wie möglich unter Einhaltung der Hygieneregeln und der Kontaktbeschränkungen gestartet werden. Damit wird auch den Wünschen vieler Feuerwehren im Land entsprochen. Vorerst sollen jedoch noch kein theoretischer Unterricht, keine Versammlungen, keine Jugendarbeit und auch keine geselligen Veranstaltungen stattfinden. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Ausbildung wird natürlich vor Ort getroffen, aber ich bin sicher, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren unterstützen werden."

Aufgenommen werden kann auch der Ausbildungsbetrieb auf Kreisebene, Lehrgänge der Kreisausbildung und die notwendigen Atemschutzunterweisungen zum Erhalt der Einsatzverwendung. Die Entscheidungen treffen die Landkreise.

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