Medienberichterstattung – „Mobile Videobeobachtung“ in Mönchengladbach – Stellungnahme von Polizeipräsident Mathis Wiesselmann

Nach einer Sitzung der Bezirksvertretung Süd haben Medien erneut die Frage einer Videobeobachtung in Mönchengladbach-Rheydt thematisiert. Polizeipräsident Mathis Wiesselmann stellt klar:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Einrichtung einer stationären Videobeobachtung in der Innenstadt von Mönchengladbach-Rheydt nach wie vor nicht vor. Einsatztaktisch würde eine dauerhafte Beobachtung an diesem Ort zurzeit kein Gewinn sein, weil nur mit einer Verdrängung von Kriminalität in Nebenstraßen gerechnet werden müsste. Mit den Überlegungen für den Einsatz mobiler Technik stehen wir noch ganz am Anfang. Wir prüfen deren Machbarkeit. Dazu gehört eine abschließende rechtliche Bewertung zur Zulässigkeit einer mobilen Überwachung, das Ergebnis ist noch offen. Auch ist noch nicht entschieden, ob wir einen einsatztaktischen Mehrwert erkennen können. Sollte ein Einsatz einer mobilen Videobeobachtungsanlage Realität werde, stünden der Platz der Republik, der Europaplatz und die Rheydter Innenstadt im Fokus. Am Mönchengladbacher Hauptbahnhof ist das Kriminalitätsgeschehen weiterhin höher als in der Rheydter Innenstadt. Eine mobile Videobeobachtungsanlage würde nach Einzelfallprüfung ortsbezogen und temporär nur sehr begrenzt einzusetzen sein. Ob die Prüfung dieser Möglichkeit zu einer Beschaffung einer mobilen Videobeobachtungsanlage führen wird, ist noch völlig offen.(wr)

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