Jugendliche führen Mofa im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein Nordenham, 15.05.2020, 15:20 Uhr 26954 Nordenham, Ellwürder Straße
Am 15.05.2020, gegen 15:20 Uhr, wurden der Polizei Nordenham durch einen Zeugen zwei Mofas mitgeteilt, die die Butjadinger Straße in Stollhamm (Gemeinde Butjadingen) in Richtung Nordenham befuhren. Durch Hinterherfahren konnte der Zeuge äußerst riskante Fahrmanöver und innerorts Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h der beiden Mofa-Fahrer feststellen. Der Zeuge alarmierte daraufhin die Polizei, die die Mofa-Fahrer in Nordenham in der Ellwürder Straße einer Verkehrskontrolle unterziehen konnte. Einer der Fahrer versuchte sich kurzzeitig der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, konnte jedoch letztlich vor Ort gestoppt werden. Die Mofa Fahrer, ein 16-jähriger sowie ein 17-jähriger Butjenter, waren nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Erziehungsberechtigten in Kenntnis gesetzt. Beide erwartet nun u.a. ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Verkehrsunfallflucht; Zeugenaufruf Nordenham, 15.05.2020, 10:20 Uhr 26954 Nordenham, Deichgräfenstraße, Parkplatz Verbrauchermarkt
Am 15.05.2020, gegen 10:20 Uhr, ist es in Nordenham in der Deichgräfenstraße auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Flucht des Unfallverursachers gekommen. Ein ordnungsgemäß geparkter Nissan Qashqai in der Farbe braun wurde durch das bislang unbekannte Fahrzeug an der rechten Fahrzeugseite beschädigt. Der Unfallschaden wird auf ca. 2.000,- EUR geschätzt. Wer sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Nordenham unter Tel.: 04731/9981-0 zu melden.
Verkehrsunfallflucht; Zeugenaufruf Nordenham, 15.05.2020, 12:15 Uhr 26954 Nordenham, Atenser Allee, Parkplatz Verbrauchermarkt
Am 15.05.2020, gegen 12:15 Uhr, ist es in Nordenham in der Atenser Allee auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes zu einem Verkehrsunfall mit anschließender Flucht des Unfallverursachers gekommen. Ein ordnungsgemäß geparkter VW-Golf in der Farbe schwarz wurde durch das bislang unbekannte Fahrzeug, vermutlich beim Ein-oder Ausparken, an der rechten, hinteren Fahrzeugseite beschädigt. Der Unfallschaden wird auf ca. 1.000,- EUR geschätzt. Wer sachdienliche Hinweise zu
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