1.) Wechselseitige KV / gef. KV
Am Freitag, den 15.05.2020, gegen 17.59 Uhr, kam es in der Rosentorstraße 1 in 38640 Goslar aufgrund vorausgegangener verbaler Streitigkeiten zu einer wechselseitigen Körperverletzung/ gefährlichen Körperverletzung zwischen mehreren männlichen Personen. Hierbei schlugen die Beschuldigten, die anschließend im Nahebereich des Tatortes festgestellt werden konnten, gemeinsam auf die alkoholisierten Opfer ein, wodurch diese leicht verletzt wurden. Eines der Opfer setzte sich in der Folge zur Wehr. Eine ärztliche Behandlung wurde im Nachgang abgelehnt, so dass nach erfolgter Sachverhaltsaufnahme alle Beteiligten einen Platzverweis für die Goslarer Innenstadt erhielten.
Entsprechende Strafverfahren wurden von Amts wegen eingeleitet. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich mit der Polizei unter 05321-339-0 in Verbindung zu setzen.
2.) Ladendiebstahl
Am Freitag, den 15.05.2020, gegen 17.00 Uhr, entwendete eine 26-jährige männliche Person aus den Auslagen eines Einkaufmarktes in der Gutenbergstraße 2 in 38640 Goslar Waren im Gesamtwert von 55,90 Euro.
Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Zudem erhielt der Beschuldigte für die Örtlichkeit ein einjähriges Hausverbot.
3.) Verkehrsunfall mit einer verletzten Person
Am Freitag, den 15.05.2020, gegen 15.53 Uhr, übersah ein 69-jähriger Kraftfahrzeugführer aus Bad Harzburg, welcher die B 498 von Clausthal-Zellerfeld kommend in Richtung Goslar befuhr, beim Abbiegen auf ein Firmengelände die entgegenkommende 48-jährige Rollerfahrerin. Folglich kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, wodurch die Rollerfahrerin leicht verletzt und anschließend mit einem Rettungswagen in das Krankenhaus Goslar verbracht wurde. Zudem entstand Sachschaden in unbekannter Höhe an beiden Fahrzeugen.
4.) Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Am Freitag, den 15.05.2020, gegen 23.25 Uhr, wurde im Rahmen der Streife durch die eingesetzten Beamten eine 27-jährige Fahrzeugführerin aus Wernigerode kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass die Fahrzeugführerin ihren Pkw ohne bestehende Haftpflichtversicherung im öffentlichen Verkehrsraum führte. Das amtliche Kennzeichen wurde vor Ort entstempelt und die Weiterfahrt untersagt. Ein Entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
5.) Trunkenheitsfahrt/ Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Freitag, den 15.05.2020, gegen 17.05 Uhr, konnte im Stadtgebiet Liebenburg ein 58-jähriger Mann festgestellt werden, der einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum führte, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,75 Promille. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
i.A. Schulz, POKin
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Einsatz- und Streifendienst
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