Versammlungsgeschehen im Bereich Vorpommern-Greifswald

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) fanden am heutigen Abend (18. Mai 2020) in den beiden Städten Greifswald und Anklam zwei Versammlungen statt: ein nicht angemeldeter sogenannter Abendspaziergang in Anklam und eine vorab angemeldete Gegenveranstaltung in Greifswald. Beide Versammlungen verliefen störungsfrei.

In Anklam nahmen insgesamt 40 Personen an dem Spaziergang teil. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begaben sich zwischen 19.00 und 19.20 Uhr vom Marktplatz über die Peenstraße, Klosterstraße, Ravelinstraße in Richtung Neuer Markt und zurück zum Marktplatz. Dabei wurden keine Plakate mitgeführt oder Reden gehalten. Während der Versammlung hat die Polizei die Versammlungsteilnehmer auf die Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes hingewiesen und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Um 19.30 Uhr war der Spaziergang schließlich beendet. Da die Versammlung nicht angemeldet war und auch vor Ort kein Versammlungsleiter bzw. Verantwortlicher ermittelt werden konnte, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

In Greifswald hingegen ist es zu keinem sogenannten Abendspaziergang gekommen. Von 19.00 bis 19.30 Uhr fand auf dem Fischmarkt allerdings eine vorab angemeldete Versammlung unter dem Motto "Wehret den Anfängen: Corona-Kritik ist auch in Greifswald ohne Menschenverachtung möglich!" statt. An dieser Versammlung nahmen insgesamt 14 Personen teil.

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