Ohne Fahrerlaubnis unterwegs – dafür aber mit Haftbefehl

Es war ein Verkehrsverstoß, der letztendlich auffliegen ließ, dass ein 50-Jähriger einen nicht versicherten Pkw ohne Fahrerlaubnis führte, dafür aber per Haftbefehl gesucht wurde.

Das Auto fiel dem Polizisten am Montag gegen 19.25 Uhr auf, als der Fahrer von der Breitenbachstraße in eine Fußgängerzone abbog und bis zum Eingang eines Geschäftes fuhr. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sowohl der Fahrer und Fahrzeug im Fahndungssystem ausgeschrieben waren: Der 50-Jährige aufgrund eines Ersatzhaftbefehls und das Fahrzeug wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Die Fahrt hätte für den 50-jährigen aber darüber hinaus auch schon hier geendet, da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Letzten Endes konnte er die ausstehende Summe mit Hilfe eines Bekannten bezahlen und entging so den angesetzten 80 Tagen Ersatzhaft. Die Kennzeichen wurden entstempelt, der Fahrer schob das Fahrzeug aus dem Fußgängerbereich. Im Anschluss aller Maßnahmen konnte er dann gehen, die Strafanzeige aber wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz erwartet ihn. (cw)

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: 02161/29 10 222
Fax: 02161/29 10 229
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de
https://moenchengladbach.polizei.nrw