Beschränkungen gelten für Jedermann! – Corona-Verstöße auf der Autobahn

Beschränkungen gelten für Jedermann! - Corona-Verstöße auf der Autobahn

Trotz der aktuellen Pandemieproblematik sind mittelhessische Ordnungshüter*innen weiterhin auf den Straßen unterwegs, um für die Sicherheit und Ordnung aller Sorge zu tragen. Keinesfalls kommt es zur Entstehung rechtsfreier Räume. Festgestellte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt. Neben zahlreichen Ortschaften, Städten und Gemeinden entfallen auch viele Kilometer Autobahn auf das Dienstgebiet des mittelhessischen Polizeipräsidiums. Auch dort sind Kolleginnen und Kollegen der Autobahnpolizei Tag und Nacht im auf Streife.

So beispielsweise auch am vergangenen Samstag (16. Mai): Gegen 22 Uhr fiel einer Streife der Autobahnpolizei Mittelhessen ein Kleinbus mit kaputtem Scheinwerfer auf, der auf der A45 in Richtung Hanau unterwegs war. Sie signalisiertem dem Fahrzeugführer daher, dem Polizeiwagen auf den nahegelegenen Rastplatz "Hohe Berg" zu folgen. Dort kontrollierten sie den in Österreich zugelassenen Ford Transit. Im Auto befanden sich neben dem aus Serbien stammenden, 31-jährigen Fahrer sechs weitere Personen.

Schnell stellte sich heraus, dass dieser gerade eine gewerbliche Personenbeförderung durchführte, für welche er jedoch keinerlei vorgeschriebene Dokumente vorzeigen konnte. Der Versuch, den Ordnungshütern klarzumachen, dass es sich bei den Insassen um seine Bekannten handeln würde, musste er schließlich aufgeben; er kannte keinen derer Namen.

Da der 31-Jährige im Verdacht steht, einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz begangen zu haben und zudem keinen Wohnsitz in Deutschland besaß, behielten die Polizisten daher eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro ein. Den aus Bulgarien und Serbien stammenden Fahrgästen eröffneten die Beamten den Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Da von diesen ebenfalls niemand über einen festen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik verfügte, war auch hier die Erhebung von Sicherheitsleistungen in Höhe von jeweils 200 Euro notwendig.

Die Autobahnpolizisten begleiteten das Fahrzeug anschließend von der Autobahn in ein nahegelgenes Industriegebiet und untersagten die Weiterfahrt. Dort kümmerte sich der Fahrer um den weiteren Transport seiner "Bekannten".

Die Polizei fordert nochmals dazu auf, sich zum Wohle des Infektionsschutzes nach wie vor konsequent an die gültigen Verordnungen zu halten. Dies gilt natürlich ebenso über den kommenden Feiertag hinweg und das, möglicherweise verlängerte, Wochenende.

Diesbezügliche Informationen erhalten Sie unter anderem auf der Website der Hessischen Landesregierung ( https://www.hessen.de ) .

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Tobias Kremp

Pressesprecher

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