Bundespolizeidirektion München: Weitere Erleichterungen im Transitverkehr / Kleines und Großes Deutsches Eck nun für größeren Personenkreis nutzbar

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München - Die Bundespolizei hat in Abstimmung mit den österreichischen Behörden die Regelungen zur Nutzung der beiden Transitstrecken über das sogenannte Kleine Deutsche Eck und das Große Deutsche Eck harmonisiert. Beide Routen führen von Österreich über deutsches Hoheitsgebiet nach Österreich. Sie können seit gestern Nachmittag (20. Mai) durch einen größeren Personenkreis genutzt werden. Bisher waren lediglich Durchfahrten vor allem für Berufspendler durch das "Kleine Deutsche Eck" erlaubt.

Die Durchreise durch das Bundesgebiet wird analog der derzeit allgemein geltenden Voraussetzungen für die Einreise gestattet. Die Durchfahrt ist nun sowohl für tägliches Berufspendeln als auch für einmalige beruflich bedingte Termine und darüber hinaus zur Erfüllung von Vertragsdienstleistungen möglich. Dies gilt ebenfalls für Schüler, Studierende und Auszubildende.

Bei Fahrten zur Durchführung medizinisch notwendiger Behandlungen muss eine entsprechende Bescheinigung eines österreichischen Arztes und eine Meldebescheinigung vorgelegt werden. Darüber hinaus ist die von Österreich nach Österreich führende Durchreise auch für touristische Aufenthalte oder Verwandtenbesuche möglich.

Die erforderliche Nachweispflicht über den triftigen Einreisegrund besteht in allen Fällen unverändert fort. Für touristische Zwecke ist dies beispielsweise durch Vorlage von Buchungsbestätigungen zu erbringen.

Eine Unterbrechung der Transitreise zum Beispiel zum Einkaufen ist nicht gestattet.

Mehr Informationen zu den derzeit im grenzüberschreitenden Verkehr geltenden Regeln sowie Vordrucke finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de

Rückfragen bitte an:

Matthias Knott
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E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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