Bundespolizeidirektion München: Nach Verstoß gegen die Maskenpflicht – Betrunkene fordern Polizeibeamte zum Faustkampf heraus

Nachdem zwei Angetrunkene im Nürnberger Hauptbahnhof gestern (21. Mai) über das Gebot des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes belehrt worden waren, forderten sie drei Beamte der Bundespolizei zu einem Schlagabtausch heraus. Die Androhung des Schlagstockeinsatzes brachte nur einen der beiden zur Vernunft.

Gegen 22:00 Uhr traf eine Streife der Bundespolizei in der Mittelhalle des Nürnberger Hauptbahnhofs drei Männer an, welche keinen in der vierten Bayerischen Infektionsschutzverordnung vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz trugen und auch nicht den geforderten Mindestabstand zueinander einhielten. Die Polizeibeamten wiesen die Gruppe auf ihr Fehlverhalten hin und die Angesprochenen setzten dann widerwillig einen Mund-Nase-Schutz auf. Zwanzig Minuten später trafen die Beamten die Gruppe erneut in der Mittelhalle an. Nur eine Person trug den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz. Die Polizeibeamten entschlossen sich daraufhin zur Identitätsfeststellung der beiden Unbelehrbaren. Ein 31-jähriger Deutscher wollte sich dieser Maßnahme entziehen, indem er sich schnellen Schrittes entfernte. Als die Polizeibeamten ihn zum Stehenbleiben aufforderten, hob er die Fäuste und nahm eine kampfsporttypische Angriffshaltung ein. Nachdem die Beamten ihre Schlagstöcke zückten und deren Einsatz androhten, ließ der Mann die Fäuste sinken und war kooperativ. Sein Begleiter, ein 37-jähriger Deutscher, war weniger einsichtig. Auch er nahm eine aggressive Kampfstellung ein und forderte die Beamten auf, zu einem Schlagabtausch "mit um die Ecke" zu kommen. Er konnte jedoch schnell überwältigt und gefesselt werden. Dagegen wehrte er sich, indem er einen der Polizeibeamten mit einem Kopfstoß angriff. Der Bundespolizist konnte ihm jedoch ausweichen. Zur weiteren Sachbearbeitung wurde der aggressive Mann zur Bundespolizeiinspektion gebracht. Die Messung der Atemalkoholkonzentration ergab einen Wert von etwa 1,6 Promille.

Die verhinderten Faustkämpfer erwarten nun mehrere Anzeigen: im Fall des 31-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gegen den 37-Jährigen wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des Verstoßes gegen die vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

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