Am vergangenen Wochenende wurden im Rahmen der grenzpolizeilichen Fahndung unter anderem zehn Personen kontrolliert, welche wegen verschiedenster strafrechtlicher Delikte durch in- und ausländische Behörden gesucht wurden. Die Männer und Frauen waren aus Deutschland, Bulgarien, Libanon und Rumänien. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Ermittlungen durften diese Personen weiterreisen.
In den späten Abendstunden des 22. Mai 2020 haben die Beamten, bei ihren Fahndungskontrollen auf der Bundesautobahn 17, unter anderem einen Mann verhaftet. Der 33- Jährige war im polizeilichen Fahndungsbestand zur Verhaftung registriert.
Das Amtsgericht Pirna verurteilte ihn im Jahr 2018 wegen Beleidigung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt kann jedoch abgewendet werden, so das Urteil, bei Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 970,00 EUR.
Der ukrainische Staatsangehörige bezahlte die Geldstrafe bei der Bundespolizei und durfte den Polizeigewahrsam verlassen.
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Steffen Ehrlich
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