Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Nachdem der Beschuldigte sich seit dem 23. Mai 2020 in Untersuchungshaft befindet (vergleiche hierzu die Pressemitteilung vom 25. Mai 2020), haben die Ermittlungen weitere Details ergeben. Der Vater befand sich beim Eintreffen der von ihm verständigten Polizei alleine in der Wohnung, Anhaltspunkte für ein Mitwirken Dritter liegen derzeit nicht vor. Der Beschuldigte und das verstorbene Kind haben zudem zuletzt alleine gelebt, die Mutter des Säuglings hatte sich bereits mehrere Wochen vor der Tat vom Beschuldigten getrennt, war aus der Wohnung ausgezogen und lebte in einer anderen Stadt. Über ein Motiv des Beschuldigten ist bislang nichts Weiteres bekannt.
Das zuständige Jugendamt war seit der Geburt des Kindes involviert und sorgte für eine Unterstützung des Beschuldigten. Derzeit besteht kein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung eines Mitarbeiters des Amtes, zumal bislang keine Erkenntnisse vorlagen, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit gegenüber seinem Kind gewalttätig gewesen ist. Dies wird auch Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein.
Die genaue Todesursache und der Todeszeitpunkt des verstorbenen Kindes sind derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen, allerdings geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Säugling einer massiven Gewalteinwirkung durch den Beschuldigten ausgesetzt war. Inwieweit eine Intoxikation mit Drogen oder Alkohol des Beschuldigten eine Rolle für die Tat gespielt hat, bleibt ebenfalls den weiteren Ermittlungen vorbehalten.
Kontakt: Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt, Tel.: 06221/59-2011; jonathan.waldschmidt@staheidelberg.justiz.bwl.de
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