Polizei entlarvt Bodypacker mit 100 Gramm Heroin im Körper – 45-Jähriger auf Intensivstation
26.05.2020, PP Unterfranken
Polizei entlarvt Bodypacker mit 100 Gramm Heroin im Körper – 45-Jähriger auf Intensivstation
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vom 26.05.2020WEIBERSBRUNN, LKR. ASCHAFFENBURG. Eine ungewöhnliche Entdeckung machten Beamte der Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach bei der Kontrolle eines Citroens an der Tank- und Rastanlage Spessart Süd am Freitagvormittag. Sowohl der Fahrer, wie auch der Beifahrer hatten sich Heroinplomben für den Transport in den Körper eingeführt. Der Ermittlungsrichter erließ gegen den 45-jährigen Fahrer, wie auch den vier Jahre jüngeren Beifahrer einen Haftbefehl.
Anfänglich sah alles nach einer gewöhnlichen Kontrolle auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Spessart Süd an der A 3 aus. Doch im Laufe der Kontrolle ergaben sich für die Beamten der Verkehrspolizei in Zusammenarbeit mit den Autobahnfahndern immer mehr Anhaltspunkte für ein sogenanntes Bodypacking. Dabei werden Betäubungsmittel meist in Kondomen verpackt oral oder rektal in den Körper eingeführt, um bei möglichen Polizeikontrollen unentdeckt zu bleiben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurden der 45-jährige Fahrer aus Königsbrunn und der 41-jährige Beifahrer aus Donauwörth einer medizinischen Untersuchung unterzogen, bei der gut 100 Gramm Heroin und acht Gramm Kokain sichergestellt werden konnten. Bei der weiteren Überprüfung des Fahrers kam heraus, dass er während der Fahrt wohl unter Drogeneinfluss stand und über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Die Kripo Aschaffenburg führte den 41-Jährigen am Samstag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ gegen die Männer jeweils einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Eine Vorführung des drei Jahre älteren Beschuldigten war nicht möglich, da er sich aufgrund der Gesundheitsgefährdung durch das lebensgefährliche Bodypacking auf der Intensivstation eines Krankenhauses befand.Nach der Vorführung kam der 41-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt. Sobald sein Begleiter haftfähig ist, kommt er ebenfalls in eine Haftanstalt.