Bei Kontrollen des Reiseverkehrs aus Skandinavien konnte die Bundespolizei am gestrigen Tag bei drei Männern feststellen, dass sie Kraftfahrzeuge geführt haben, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Ein dänischer sowie ein britischer Staatsangehöriger führten jeweils ein Pkw Gespann, für das die notwendige Fahrerlaubnisklasse nicht vorlag. Anders bei einem bosnischen Staatsangehörigen. Auch er wollte nach Deutschland einreisen und es konnte bei ihm festgestellt werden, dass seine zeitlich befristete Fahrerlaubnis seit Oktober 2016 abgelaufen war. Gegen alle drei Männer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Im letzten Fall wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300,- Euro einbehalten. Gegen 22:30 Uhr informierten Mitarbeiter des Seehafens die Bundespolizisten, dass sich in der Vorstellfläche zur Fährabfahrt nach Schweden ein offensichtlich alkoholisierter Mann am Steuer eines Fahrzeuges saß. Bei der Kontrolle des Mannes wurde ein Atemalkoholwert von 2,17 Promille festgestellt. Ob er das Fahrzeug hier hingeführt hat, muss nunmehr ermittelt werden. Zunächst wurden die Fahrzeugschlüssel einbehalten und eine Ausnüchterung angeordnet.
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