Am Mittwoch, den 27. Mai 2020 wurde die Bundespolizei in Magdeburg durch die Landespolizei gegen 21.00 Uhr über Jugendliche im Gleis im Bereich des Bahnhofes Magdeburg-Sudenburg informiert. Daraufhin wurde die Strecke gesperrt und jeweils eine Streife der Landes- und Bundespolizei eilten zum Ereignisort. Dort stellte die zuerst eintreffende Streife der Landespolizei drei Jugendliche im Alter von 17 Jahren fest und holte sie sofort aus dem Gefahrenbereich. Auf Nachfrage gaben die drei Jungen an, ein Musikvideo drehen zu wollen. Das entsprechende Equipment, wie eine Kamera, ein Stativ und weiteres Zubehör, führten sie bei sich. Dass dieses Vorhaben auf dem Gleis lebensgefährlich und keine gute Idee ist, machten die Bundespolizisten den Jugendlichen unmissverständlich klar und wiesen sie vehement auf die Gefahren hin, denen sie sich arglos ausgesetzt hatten. Sie belehrten die jungen Männer eindringlich: Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Von den Zügen geht eine enorme Sogwirkung aus. Die jeweiligen Erziehungsberechtigten wurden über den Sachverhalt informiert. Zudem müssen alle drei Deutschen mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des unerlaubten Aufenthaltes im Gleis rechnen. Diese kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro belegt werden. Aufgrund der achtminütigen Streckensperrung kam es bei insgesamt sechs Zügen zu 79 Minuten Verspätung. Auch hier kann es im Nachgang noch zu zivilrechtlichen Forderungen der Deutschen Bahn kommen. Da die Bundespolizei fast täglich mit dieser Art von Einsätzen konfrontiert wird, bittet sie darum, dass Eltern ihre Kinder wiederholt auf die Gefahren hinweisen. Kostenlose Flyer zu dieser Problematik stellt sie in diesem Zusammenhang gern zur Verfügung.
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